Wasserschutzgebiet Wirges (Brunnen Leuterod)
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und damit unser wertvollstes Lebensmittel.
In Rheinland-Pfalz werden ca. 90 % des Trinkwasserverbrauchs dem Grundwasser entnommen. Die restlichen 10 % setzen sich aus Talsperrenwasser und ufernahem Grundwasser zusammen.
Der hohe Anteil des Aufkommens aus dem Grundwasser macht die herausragende Bedeutung, die einem flächendeckenden Schutz dieser wertvollen Ressource zukommt, deutlich. Der vorsorgende Grundwasserschutz umfasst dabei neben der Bewirtschaftung der Grundwassermengen insbesondere auch die Sicherung der Grundwasserqualität.
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlagen Brunnen „Leuterod / Untere Kammer“ und Quelle „Leuterod / Untere Kammer“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde in den Gemarkungen Leuterod, Helferskirchen, Vielbach und Quirnbach ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Die Verbandsgemeinde Wirges betreiben eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen.
Der Brunnen und die Quelle „Leuterod / Untere Kammer“ dienen seit mehreren Jahrzehnten der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere der Ortsgemeinde Siershahn und stellen mit einer zugelassenen jährlichen Gesamtentnahmemenge von 69.000 m3 eine der wichtigsten Anlagen der Verbandsgemeinde Wirges dar.
Neben der Vorhaltung eigener Gewinnungsanlagen hat die Verbandsgemeinde Wirges aus Gründen der Versorgungssicherheit darüber hinaus Verbundleitungen zu den benachbarten Verbandsgemeinden Montabaur, Ransbach-Baumbach und Wallmerod teilweise schon errichtet. Diese Verbundsysteme ermöglichen die ordnungsgemäße Sicherstellung der Wasserversorgung im eigenen und benachbarten Versorgungsnetz.
Das Rohwasser der beiden Wassergewinnungsanlagen Brunnen und Quelle „Leuterod / Untere Kammer“ wird mittels Pumpen durch eine gemeinsame Leitung zur Aufbereitung in den Wasserturm Siershahn geleitet, dort den Reinwasserkammern zugeführt und schließlich in das Versorgungsnetz eingespeist.
Die ausschließlich forstwirtschaftliche Flächennutzung innerhalb des Wasserschutzgebietes stellt den größtmöglichen Schutz für Gewinnungsanlagen dar. Mit den umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes wird möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes vom 03.03.2006 wurde am 20.03.2006 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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