Strahlenschutz
Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung
Ob in der Medizin, Messtechnik, Forschung oder Materialprüfung, immer häufiger werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten.
Ziel ist es, bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Die Gewerbeaufsicht überprüft in Betrieben und Krankenhäusern, in Forschungslabors, bei Ärzten und Zahnärzten, ob die dort verwendeten Anlagen (z. B. Bestrahlungsgeräte, Teilchenbeschleuniger, Röntgenanlagen) sowie Radionuklidlabors nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
Bei Funden von radioaktiven Stoffen erfolgt die entsprechende Sicherstellung, Nuklid- und Aktivitätsbestimmung sowie die Organisation der Entsorgung über die Sammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz. Auch der Bereich der nichtionisierenden Strahlung fällt in das Aufgabenspektrum, z. B. bei Lasereinrichtungen.
Ansprechpersonen
Zentralreferat
Dr. Wolfgang Mikolaiski
Tel. 0261 120-2173
Regionalstelle Idar-Oberstein
Dr. Thomas Rimke
Tel. 06781 565-0
Regionalstelle Koblenz
Raimund Schröder-Vonhören
Tel. 0261 120-2192
Regionalstelle Trier
Dr. Frank Sosath
Tel. 0651 4601-5231
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Formulare Strahlenschutz
Antrag auf Genehmigung der Beförderung sonst. radioaktiver Stoffe
Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit sonst. radioaktioven Stoffen
Antrag für eine genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen/ Einrichtungen
Genehmigung/ Anzeige einer neuen/ geänderten Röntgeneinrichtung
Formblatt für die Bestellung eines Stahlenschutzbeauftragten
Formulare Teleradiologie
Anzeige für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung nach § 3 Abs. 3 NiSV