Strahlenschutz

Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung

Warndreieck zur Kennzeichnung des Bereichs mit möglicher radioaktiver Strahlung

Ob in der Medizin, Messtechnik, Forschung oder Materialprüfung, immer häufiger werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten.

Ziel ist es, bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Die Gewerbeaufsicht überprüft in Betrieben und Krankenhäusern, in Forschungslabors, bei Ärzten und Zahnärzten, ob die dort verwendeten Anlagen (z. B. Bestrahlungsgeräte, Teilchenbeschleuniger, Röntgenanlagen) sowie Radionuklidlabors nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.

Bei Funden von radioaktiven Stoffen erfolgt die entsprechende Sicherstellung, Nuklid- und Aktivitätsbestimmung sowie die Organisation der Entsorgung über die Sammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz. Auch der Bereich der nichtionisierenden Strahlung fällt in das Aufgabenspektrum, z. B. bei Lasereinrichtungen.

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