Förderung
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, aber auch Gewässerentwicklung und Unterhaltung sowie der Schutz vor Hochwasser gehören zu den Pflichtaufgaben der Kreise, Städte und Gemeinden. Sie sind Teil der Daseinsvorsorge. Ohne die finanzielle Unterstützung des Landes wären viele Maßnahmenträger überfordert. Wichtiges Ziel der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ist es, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Entgelte für Ver- und Entsorgungsleistungen in einem erträglichen Rahmen zu halten.
Förderung der Wasserwirtschaftsverwaltung
Um den bisher erreichten Stand der Gewässerqualität unserer Flüsse, Bäche und Seen wie auch des Grundwassers weiter zu verbessern und die erforderlichen Maßnahmen fortzusetzen, werden erhebliche Finanzmittel gebraucht. Dabei haben die Kommunen mit der Durchführung der Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, aber auch im Bereich der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes enorme Aufgaben zu tragen, die ohne eine finanzielle Unterstützung des Landes viele Maßnahmeträger überfordern würde.
Die Förderung ist daher vorrangig an der vor Durchführung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme bereits vorhandenen Entgeltbelastung ausgerichtet und soll vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität insbesondere in den ländlichen Raumen beitragen. Diese Unterstützung ist erforderlich, da die von den Bürgerinnen und Bürger zu zahlenden Entgelte eine vertretbare Belastung nicht überschreiten sollen. Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz in den letzten rund 50 Jahren für mehr als 4,8 Mrd.€ Zuwendungen ausgesprochen.
Den direkten Zugang zum Fachverfahren "MIP-Förderung" finden Sie im Wasserportal.
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