Wasserschutzgebiet Greverath und Heidweiler (Quellen I, II, III "Gladbachtal")

Der Schutz des Grundwassers ist unumstritten eines der wichtigsten Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz. Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 10.03.2008 ein neues Wasserschutzgebiet für die Quellen I, II und III „Gladbachtal“ festgesetzt.

Begünstigter des Wasserschutzgebietes ist der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel mit Sitz in Wittlich. Als überregionaler Wasserbeschaffungsverband betreibt er neben den Quellen „Gladbachtal“ insgesamt 53 Wassergewinnungsanlagen (Brunnen und Quellen) zur Versorgung von Städten und Gemeinden in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Vulkaneifel.

Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahre 1966 erlassenen Rechtsverordnung notwendig. Hierbei konnte eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden. Das Wasserschutzgebiet mit einer Gesamtgröße von 72,50 ha liegt südwestlich der Ortslage Greverath (Ortsgemeinde Niersbach) und nördlich der Ortslage Heidweiler und wird durch die Schutzzone I (Fassungsbereich) und Schutzzone II (Engere Schutzzone) gebildet. Da die Ausdehnung der Schutzzone II bereits das gesamte Einzugsgebiet bis zum Höhenzug in nordwestlicher Richtung der Quellfassungen umfasst, konnte auf die Ausweisung der Schutzzone III (Weitere Schutzzone) verzichtet werden.

Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des nunmehr unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann etwaigen Gefährdungen wirkungsvoll entgegengetreten werden. Damit wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen, die einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015 fordert.

Weiterführende Informationen

Die Karte zeigt das Wasserschutzgebiet Gladbachtal (Quellen I, II und III "Gladbachtal")
Karte des Wasserschutzgebiets Gladbachtal (Quellen I, II und III "Gladbachtal")

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Klaus Kälberer

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