Anlagensicherheit

Steuerungswarte eines Kraftwerks

Spektakuläre industrielle Schadensfälle haben gezeigt, dass für komplexe Produktionsprozesse mit bedeutendem Gefahrstoffinventar ein anspruchsvolles Sicherheitsmanagement erforderlich ist, um Gefahren für die Beschäftigten, die Nachbarschaft und die Umwelt zuverlässig zu vermeiden.

Gerade in Rheinland-Pfalz, ein Land, in dem die chemische Industrie bedeutende Standorte unterhält, verdient die Anlagensicherheit besondere Aufmerksamkeit. Da aber auch außerhalb der chemischen Betriebe in vielfältiger Weise mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, sind Vorkehrungen gegen Störfälle grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind.

Innerhalb der Europäischen Union legt die sogenannte Seveso III-Richtlinie aus dem Jahr 2012 die erforderlichen Mindeststandards für Errichtung und Betrieb und das Sicherheitsmanagement von Störfallanlagen fest. Diese Anforderungen wurden u. a. durch die novellierte Störfall-Verordnung (StörfallVO) in 2017 in deutsches Recht übernommen (Störfall-Verordnung vom 15. März 2017, BGBl. I S. 483).

Überwachungsplan für Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie sind Überwachungspläne und -programme für Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung fallen (Betriebsbereiche), aufzustellen und zu veröffentlichen. Neben einer allgemeinen Beurteilung der Anlagensicherheit enthalten diese Angaben zu den Betriebsbereichen, zu den Überwachungsprogrammen und zur Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden.

Überwachungsplan Rheinland-Pfalz zur Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung und Liste der Betriebsbereiche 2025

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