Naturschutzförderung
Als Obere Naturschutzbehörde kommen der SGD Nord verschiedene Aufgaben im Bereich der Förderung und Finanzierung verschiedener naturschutzfachlicher Maßnahmen und Projekte zu. Das vielfältige Spektrum der geförderten Bereiche reicht dabei von der finanziellen Unterstützung privater und ehrenamtlicher Maßnahmen über die Förderung der Naturparke bis hin zur Finanzierung flächendeckender Grundlagenuntersuchungen sowie von Großprojekten mit europäischen Fördermitteln.
Die Rechtsgrundlagen für die Förderungen sind die Landeshaushaltsordnung und die Förderungsgrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Zuständigkeiten im Einzelnen:
- Förderung privater und kommunaler Maßnahmen und Projekte im Arten- und Flächenschutz sowie im Rahmen der Aktion Grün
Der Kreis möglicher Zuwendungsempfänger erstreckt sich von Privatpersonen über eingetragene Vereine und Fachverbände bis hin zu Gebietskörperschaften. Es werden durch die Obere Naturschutzbehörde verschiedenste Maßnahmen und Projekte im Bereich des Arten-, aber auch des Flächenschutzes finanziell gefördert. Darüber hinaus werden die Kommunen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen monetär unterstützt. - Förderung der Naturparkträger
Die Umsetzung der Handlungsprogramme der großflächigen Naturparke in Rheinland Pfalz wird je nach Art der einzelnen Maßnahme mit bis zu 100% gefördert. Darüber hinaus erhalten die Naturparkträger eine finanzielle Unterstützung im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten. - Koordination und Finanzierung der Biotopbetreuung
Die nachhaltigen Pflegemaßnahmen in den verschiedenen ausgewiesenen Schutzgebieten (Natura 2000, Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete etc.), werden durch die Obere Naturschutzbehörde koordiniert und finanziert. - Grundstücksangelegenheiten (Ankauf, Verkauf, Pacht, Pflege)
Insbesondere der Ankauf und die Anpachtung sowie eine anschließende kontinuierliche Pflege ökologisch hochwertiger Grundstücke stellen einen wichtigen Bereich der Arbeit der Oberen Naturschutzbehörde dar. - Verwaltung von Zuschüssen der EG zu Naturschutzmaßnahmen
Die Europäische Gemeinschaft bezuschusst ausgewählte Projekte im Bereich des Naturschutzes. Die Verwaltung entsprechender Fördermittel obliegt der Oberen Naturschutzbehörde.
Downloads und weiterführende Links
1. Allgemeine Förderung gem. den Fördergrundsätzen Naturschutz und Landschaftspflege:
Antragsvordruck gem. den Förderungsgrundsätzen Naturschutz und Landschaftspflege
2. Förderungen im Rahmen der Aktion Grün (VV Stadt- und Dorfgrün):
Antrag auf allgemeine Projektförderung
Anlagen für kommunale Maßnahmeträger (gilt sowohl für 1. und 2.!):
Anlage Erklärung zur Sicherung der Eigenleistung und Folgekosten
Anlage Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage (nur bei Bauleistungen notwendig!)
Anlage kommunalaufsichtliche Stellungnahme (nur bei Bauleistungen notwendig!)