Abfallwirtschaftsplanung

Das  Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten stellt für Rheinland-Pfalz den Abfallwirtschaftsplan auf.

Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird aufgezeigt, welche Abfallmengen und Abfallqualitäten in den nächsten Jahren zu erwarten sind und wie diese künftig entsorgt werden sollen. Die Landesabfallwirtschaftsplanung hat dabei zum Ziel, die Abfallwirtschaft verstärkt an den Leitlinien der Umweltverträglichkeit, der Schonung natürlicher Ressourcen, des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit auszurichten.
Grundlage ist die 5-stufige, europaweit gültige Abfallhierarchie:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwertung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Der Landesabfallwirtschaftsplan unterteilt sich in die Teilpläne "Siedlungsabfallwirtschaft" und "Sonderabfallwirtschaft".

Siedlungsabfallwirtschaft

Siedlungsabfälle sind Hausmüll, Bauschutt und vergleichbare Abfälle, auch aus Industrie, Handel und Gewerbe. 

Der Norden von Rheinland-Pfalz verfügt über eine ausreichende Zahl leistungsfähiger Abfallentsorgungsanlagen. Dazu zählen u.a. Industrieheizkraftwerke, Biogasanlagen, Abfallsortier- und Behandlungsanlagen, Anlagen zur biologischen wie auch zur chemisch-physikalischen Behandlung von Abfällen. 

Abfälle, auch Siedlungsabfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, müssen umweltverträglich beseitigt werden.

Dazu stehen im Bereich der SGD Nord 7 Abfalldeponien der Deponieklasse 2 zur Verfügung. Die Landkreise sowie zwei Zweckverbände betreiben diese Deponien.
Die SGD Nord führt die Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Deponien sowie ihre Überwachung durch.

Die Zulassung und Überwachung dieser Anlagen obliegt der SGD Nord. 

Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten stellt demnächst als oberste Abfallbehörde den Entwurf einer Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz‚ Teilplan: Siedlungsabfälle vor.

Sonderabfallwirtschaft

Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan: Sonderabfallwirtschaft (Sonderabfallwirtschaftsplan - SoAbfPlan) vom November 2013 ist eine Fortschreibung des Sonderabfallwirtschaftsplans aus dem Jahr 2006.

Der vorliegende aktualisierte SoAbfPlan dient der Darstellung der gegenwärtigen Entsorgungssituation und dokumentiert zugleich den eventuellen Handlungsbedarf bezüglich der Vorhaltung von ausreichenden Anlagenkapazitäten zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen in Rheinland-Pfalz. Im Hinblick auf die voraussichtlich zu gewährleistende Entsorgungssicherheit wurde das Sonderabfallaufkommen für das Jahr 2025 prognostiziert.

Als „Sonderabfälle“ werden hier „gefährliche Abfälle“ im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verstanden. Im Rahmen der aktuellen Sonderabfallwirtschaftsplanung erfolgt keine Ausweisung von neuen Flächen für Anlagen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Der Plan stellt die im Land vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen dar. Zudem enthält er Aussagen über die Organisation der Sonderabfallentsorgung des Landes, welche durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) wahrgenommen wird.