4. Bewirtschaftungszeitraum – Aktuelles
Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie soll der gute Zustand aller Gewässer bis 2015 erreicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verlängerungen bis 2021 und 2027 möglich.
Leider ist zu erwarten, dass die Ziele auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 nicht für alle Gewässer erreicht werden können. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission beschlossen, dass die WRRL über das Jahr 2027 hinaus fortbestehen wird und der Bewirtschaftungsplan sowie die Maßnahmenprogramme in Rheinland-Pfalz, im Rahmen der Information und Anhörung der Öffentlichkeit, erneut aktualisiert werden (= 4. Bewirtschaftungszeitraum).
Aktuell läuft die erste Phase der Anhörung des 4. Bewirtschaftungszeitraums. Die Öffentlichkeit kann im Zeitraum 22.12.2024 bis 22.06.2025 zu folgenden Dokumenten Stellung nehmen:
- Arbeitsprogramm und Zeitplan
- Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
3. Bewirtschaftungszeitraum
Der dritte Bewirtschaftungszeitraum beginnt am 22.12.2021 und endet am 21.12.2027. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die im Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen festgesetzten Maßnahmen umzusetzen. Am 22.12.2021 wurden der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Im Vorfeld fand die Information und Anhörung der Öffentlichkeit statt. Diese Anhörungsphase ist derzeit beendet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt daher bekannt, dass die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel Saar angenommen wurden.
Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme wurden am 22.12.2020 zur Anhörung ausgelegt. Bis zum 22.06.2021 konnte hierzu eine Stellungnahme abgegeben werden. In diesem Anhörungszeitraum haben wieder Öffentlichkeitsveranstaltungen stattgefunden. Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie, wurden die Öffentlichkeitsveranstaltungen in digitaler Form durchgeführt.
Da es sich bei dem Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen um Pläne und Programme im Sinne des § 35 Absatz 1 UVPG handelt, hat außerdem eine Strategische Umweltprüfung zu erfolgen. Die Umweltberichte wurden gemeinsam mit den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme zur Anhörung ausgelegt.
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wurden zur Anhörung im Zeitraum 22.12.2019 bis zum 22.06.2020 veröffentlicht.
Dies galt auch für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, zu denen vom 22.12.2018 bis zum 22.06.2019 Stellung genommen werden konnte.
Ansprechpersonen
Zentralreferat
Julien Brogard
Tel. 0261 120-2526
Fabiola Gergel
Tel. 0261 120-2545
Regionalstelle
wrrl(at)sgdnord.rlp.de
Weiterführende Informationen
Nach EG-WRRL hat die Information und Anhörung der Öffentlichkeit in einem dreistufigen Beteiligungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2010–2015, 2016–2021, 2022–2027 und 2028–2033, zu
- dem Zeitplan und Arbeitsprogramm,
- den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und
- dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme
zu erfolgen.
Die erste und zweite Stufe der Beteiligung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2028–2033 findet vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 statt. Innerhalb dieser 6-monatigen Frist kann Stellung genommen werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt den Zeitplan und das Arbeitsprogramm bereits vor. Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung hat man sich auf nationaler Ebene innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Rhein ausgetauscht und für den nationalen Teil des Einzugsgebietes auf wichtige überregionale Fragen der Gewässerbewirtschaftung verständigt. Diese wurden auf der Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet. Sie geben somit einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen für die Maßnahmenplanung die einzelnen Handlungsbereiche auf.
Das Dokument zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung finden Sie im Downloadbereich.
Ein Bewirtschaftungsplan gibt zum einen Auskunft über den Zustand der Gewässer in kompletten Einzugsgebieten und fasst gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zusammen, die zur Erreichung und Erhaltung des "guten Zustands" der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig sind. Zum anderen erläutert er das Vorgehen und stellt die zu erreichenden Bewirtschaftungsziele dar. Die Bewirtschaftungspläne werden in einem Rhythmus von sechs Jahren fortgeschrieben (1. Fortschreibung 2015, 2. Fortschreibung 2021, 3. Fortschreibung 2027).
Hier finden Sie den zum 22.12.2021 fristgerecht aktualisierten
- rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein, den dazugehörigen Methodenband,
- den Überblicksbericht der Flussgebietsgemeinschaft Rhein sowie
- die aktualisierten Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz
für den dritten Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis 2027.
Auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) wird für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar ein eigener Bewirtschaftungsplan erstellt. Weitere Informationen sowie den Bewirtschaftungsplan Mosel-Saar finden Sie ab März 2022 auf den Internetseiten der Internationalen Kommissionen zum Mosel und Saar (IKSMS) http://www.iksms-cipms.org/servlet/is/391/.
Der Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) behandelt alle Aspekte des Gewässerschutzes, die die gesamte Flussgebietseinheit betreffen. Den Textteil sowie zugehörige Anhänge finden Sie auf den Internetseiten der IKSR http://www.iksr.org/. Der Bewirtschaftungsplan wird hier ab März 2022 zur Verfügng stehen.
Nähere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Niederrhein können auch unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden.
Der Überblicksberichts, als Teil des deutschen Bewirtschaftungsplans des Rheins, der gemeinsam von den am Rhein liegenden Bundesländern erstellt wurde, kann im Downloadbereich und unter http://www.fgg-rhein.de/ heruntergeladen werden. Dieser Überblicksbericht stellt die überregionalen, nationalen Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Rhein dar.
Detaillierte Informationen auf regionaler Ebene enthält der rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan mit dem Titel: "Rheinland-pfälzischer Bewirtschaftungsplan 2022-2027", der im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan Rhein
Der Bericht „Rheinland-Pfälzischer Bewirtschaftungsplan 2022–2027“ gibt eine Übersicht zu allen wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu den Gewässern in Rheinland-Pfalz.
Die Karten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein umfänglich zu informieren. Zu den Karten gelangen Sie unter: https://wrrl.rlp.de/umsetzung-in-rlp/karten
Bei der Bewirtschaftung von Oberflächen- und Grundwasserkörpern, die in Schutzgebieten liegen, sind, neben den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie, auch die sich aus den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen ergebenden Bewirtschaftungsziele zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungspläne zu den wasserabhängigen FFH- und Vogelschutzgebieten können auf den Seiten des Naturschutzes der SGD Nord abgerufen werden.
Maßnahmenprogramme
Das Land Rheinland-Pfalz hat Anteile an vier Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein. Dies sind die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein, Niederrhein und Oberrhein.
Für diese Bearbeitungsgebiete sind Maßnahmenprogramme zu erstellen. Auf Grundlage der erneuten Bestandsaufnahme (2018/19) der Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der seit 2006 laufenden Überwachungsprogramme der Gewässer, wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich nicht erreichen, gewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse wurden in den Maßnahmenprogrammen (ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne) zusammengefasst.
Die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein und Niederrhein können hier heruntergeladen werden.
Informationen zum Bearbeitungsgebiet Oberrhein und das Maßnahmenprogramm können auf den Internetseiten der SGD Süd heruntergeladen werden.
Korrigierte Fassungen der Dokumente für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022–2027
Die Korrektur betrifft einen Teil der Bewertung des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Leuk. Bei dem OWK Leuk handelt es sich um einen Grenzwasserkörper mit dem Saarland. In der Folge des Abstimmungsprozesses mit dem Saarland hätte für den ökologischen Zustand chemische Komponenten „UQN nicht eingehalten“ (Überschreitung des Pflanzenschutzmittels Flufenacet) und für den chemischen Zustand ohne ubiquitäre Stoffe „nicht gut“ (Überschreitung des Herbizids Isoprotoron) übertragen werden müssen, da Rheinland-Pfalz für diesen Wasserkörper keine eigenen Chemiedaten erhebt. Auf die ökologische Gesamtbewertung des OWK Leuk, hat dieses keinen Einfluss. Die korrigierte chemische Bewertung wurde nun im Bewirtschaftungsplan sowie im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar korrigiert und die pdf-Dokumente entsprechend ausgetauscht.
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Bewirtschaftungsplan betroffen:
- Kapitel 4.1.6.3 Chemische Komponenten des ökologischen Zustandes/Potenzials
- Kapitel 4.1.6.4 Regionale Betrachtung (Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar)
- Kapitel 4.1.7 Chemischer Zustand der Oberflächengewässer
- Anhang 1.1 Tabelle der Oberflächenwasserkörper
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar betroffen:
- Kapitel 3.2.2.1 Oberflächenwasserkörper (OWK) Fließgewässer - Chemischer Zustand
- Anhang 1, Tabelle 1.2. Risikoabschätzung für die Oberflächenwasserkörper im BG Mosel-Saar
BWP-Methodenband BWP 2022-2027
Veröffentlichungstext Staatsanzeiger
Mittelrhein
MP BG Mittelrhein Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Mittelrhein Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Mittelrhein Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Mittelrhein Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Mittelrhein Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Mittelrhein Anhang 6.1 EZG Ahr Nette Mittelrhein
MP BG Mittelrhein Anhang 6.2 EZG Alsenz Wiesbach
MP BG Mittelrhein Anhang 6.3 EZG Glan
MP BG Mittelrhein Anhang 6.4 EZG Lahn
MP BG Mittelrhein Anhang 6.5 EZG Nahe
MP BG Mittelrhein Anhang 6.6 EZG Wied
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Mittelrhein
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Mittelrhein
Niederrhein
MP BG Niederrhein Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Niederrhein Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Niederrhein Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Niederrhein Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Niederrhein Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Niederrhein Anhang 6 EZG Sieg
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Niederrhein
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Niederrhein
Mosel Saar
MP BG Mosel-Saar Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Mosel-Saar Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Mosel-Saar Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Mosel-Saar Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Mosel-Saar Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.1 EZG Elzbach Flaumbach Mosel
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.2 EZG Kyll Salm Lieser
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.3 EZG Saar Ruwer Drohn
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.4 EZG Sauer Prüm
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.5 EZG Schwarzbach Blies
Umweltbericht Mosel-Saar französische Version
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Mosel-Saar
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Mosel-Saar