3. Bewirtschaftungsraum
Der dritte Bewirtschaftungszeitraum beginnt am 22.12.2021 und endet am 21.12.2027. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die im Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen festgesetzten Maßnahmen umzusetzen. Am 22.12.2021 werden der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Im Vorfeld fand die Information und Anhörung der Öffentlichkeit statt. Diese Anhörungsphase ist derzeit beendet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt daher bekannt, dass die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel Saar angenommen wurden.
Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme wurden am 22.12.2020 zur Anhörung ausgelegt. Bis zum 22.06.2021 konnte hierzu eine Stellungnahme abgegeben werden. In diesem Anhörungszeitraum haben wieder Öffentlichkeitsveranstaltungen stattgefunden. Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie, wurden die Öffentlichkeitsveranstaltungen in digitaler Form durchgeführt.
Da es sich bei dem Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen um Pläne und Programme im Sinne des § 35 Absatz 1 UVPG handelt, hat außerdem eine Strategische Umweltprüfung zu erfolgen. Die Umweltberichte wurden gemeinsam mit den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme zur Anhörung ausgelegt.
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wurden zur Anhörung im Zeitraum 22.12.2019 bis zum 22.06.2020 veröffentlicht.
Dies galt auch für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, zu denen vom 22.12.2018 bis zum 22.06.2019 Stellung genommen werden konnte.
Ein Bewirtschaftungsplan gibt zum einen Auskunft über den Zustand der Gewässer in kompletten Einzugsgebieten und fasst gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zusammen, die zur Erreichung und Erhaltung des "guten Zustands" der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig sind. Zum anderen erläutert er das Vorgehen und stellt die zu erreichenden Bewirtschaftungsziele dar. Die Bewirtschaftungspläne werden in einem Rhythmus von sechs Jahren fortgeschrieben (1. Fortschreibung 2015, 2. Fortschreibung 2021, 3. Fortschreibung 2027).
Hier finden Sie den zum 22.12.2021 fristgerecht aktualisierten
- rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein, den dazugehörigen Methodenband,
- den Überblicksbericht der Flussgebietsgemeinschaft Rhein sowie
- die aktualisierten Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz
für den dritten Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis 2027.
Auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) wird für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar ein eigener Bewirtschaftungsplan erstellt. Weitere Informationen sowie den Bewirtschaftungsplan Mosel-Saar finden Sie ab März 2022 auf den Internetseiten der Internationalen Kommissionen zum Mosel und Saar (IKSMS) http://www.iksms-cipms.org/servlet/is/391/.
Der Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) behandelt alle Aspekte des Gewässerschutzes, die die gesamte Flussgebietseinheit betreffen. Den Textteil sowie zugehörige Anhänge finden Sie auf den Internetseiten der IKSR http://www.iksr.org/. Der Bewirtschaftungsplan wird hier ab März 2022 zur Verfügng stehen.
Nähere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Niederrhein können auch unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden.
Der Überblicksberichts, als Teil des deutschen Bewirtschaftungsplans des Rheins, der gemeinsam von den am Rhein liegenden Bundesländern erstellt wurde, kann im Downloadbereich und unter http://www.fgg-rhein.de/ heruntergeladen werden. Dieser Überblicksbericht stellt die überregionalen, nationalen Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Rhein dar.
Detaillierte Informationen auf regionaler Ebene enthält der rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan mit dem Titel: "Rheinland-pfälzischer Bewirtschaftungsplan 2022-2027", der im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan Rhein
Der Bericht „Rheinland-Pfälzischer Bewirtschaftungsplan 2022–2027“ gibt eine Übersicht zu allen wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu den Gewässern in Rheinland-Pfalz.
Die Karten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein umfänglich zu informieren. Zu den Karten gelangen Sie unter: https://wrrl.rlp.de/umsetzung-in-rlp/karten
Bei der Bewirtschaftung von Oberflächen- und Grundwasserkörpern, die in Schutzgebieten liegen, sind, neben den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie, auch die sich aus den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen ergebenden Bewirtschaftungsziele zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungspläne zu den wasserabhängigen FFH- und Vogelschutzgebieten können auf den Seiten des Naturschutzes der SGD Nord abgerufen werden.
Maßnahmenprogramme
Das Land Rheinland-Pfalz hat Anteile an vier Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein (Übersicht Bearbeitungsgebiete). Dies sind die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein, Niederrhein und Oberrhein.
Für diese Bearbeitungsgebiete sind Maßnahmenprogramme zu erstellen. Auf Grundlage der erneuten Bestandsaufnahme (2018/19) der Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der seit 2006 laufenden Überwachungsprogramme der Gewässer, wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich nicht erreichen, gewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse wurden in den Maßnahmenprogrammen (ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne) zusammengefasst.
Die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein und Niederrhein können hier heruntergeladen werden.
Informationen zum Bearbeitungsgebiet Oberrhein und das Maßnahmenprogramm können auf den Internetseiten der SGD Süd heruntergeladen werden.
Korrigierte Fassungen der Dokumente für den dritten Bwz. 2022–2027
Die Korrektur betrifft einen Teil der Bewertung des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Leuk. Bei dem OWK Leuk handelt es sich um einen Grenzwasserkörper mit dem Saarland. In der Folge des Abstimmungsprozesses mit dem Saarland hätte für den ökologischen Zustand chemische Komponenten „UQN nicht eingehalten“ (Überschreitung des Pflanzenschutzmittels Flufenacet) und für den chemischen Zustand ohne ubiquitäre Stoffe „nicht gut“ (Überschreitung des Herbizids Isoprotoron) übertragen werden müssen, da Rheinland-Pfalz für diesen Wasserkörper keine eigenen Chemiedaten erhebt. Auf die ökologische Gesamtbewertung des OWK Leuk, hat dieses keinen Einfluss. Die korrigierte chemische Bewertung wurde nun im Bewirtschaftungsplan sowie im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar korrigiert und die pdf-Dokumente entsprechend ausgetauscht.
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Bewirtschaftungsplan betroffen:
- Kapitel 4.1.6.3 Chemische Komponenten des ökologischen Zustandes/Potenzials
- Kapitel 4.1.6.4 Regionale Betrachtung (Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar)
- Kapitel 4.1.7 Chemischer Zustand der Oberflächengewässer
- Anhang 1.1 Tabelle der Oberflächenwasserkörper
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar betroffen:
- Kapitel 3.2.2.1 Oberflächenwasserkörper (OWK) Fließgewässer - Chemischer Zustand
- Anhang 1, Tabelle 1.2. Risikoabschätzung für die Oberflächenwasserkörper im BG Mosel-Saar
BWP-Methodenband BWP 2022-2027
Veröffentlichungstext Staatsanzeiger
Mittelrhein
MP BG Mittelrhein Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Mittelrhein Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Mittelrhein Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Mittelrhein Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Mittelrhein Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Mittelrhein Anhang 6.1 EZG Ahr Nette Mittelrhein
MP BG Mittelrhein Anhang 6.2 EZG Alsenz Wiesbach
MP BG Mittelrhein Anhang 6.3 EZG Glan
MP BG Mittelrhein Anhang 6.4 EZG Lahn
MP BG Mittelrhein Anhang 6.5 EZG Nahe
MP BG Mittelrhein Anhang 6.6 EZG Wied
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Mittelrhein
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Mittelrhein
Niederrhein
MP BG Niederrhein Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Niederrhein Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Niederrhein Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Niederrhein Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Niederrhein Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Niederrhein Anhang 6 EZG Sieg
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Niederrhein
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Niederrhein
Mosel Saar
MP BG Mosel-Saar Anhang 1 Listen Wasserkörper
MP BG Mosel-Saar Anhang 2 Grundl. Maßnahmen DPSIR
MP BG Mosel-Saar Anhang 3 Ergänzende rechtliche Maßnahmen
MP BG Mosel-Saar Anhang 4 Aktion Blau Plus
MP BG Mosel-Saar Anhang 5 Grundl. Maßnahmen Recht
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.1 EZG Elzbach Flaumbach Mosel
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.2 EZG Kyll Salm Lieser
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.3 EZG Saar Ruwer Drohn
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.4 EZG Sauer Prüm
MP BG Mosel-Saar Anhang 6.5 EZG Schwarzbach Blies
Umweltbericht Mosel-Saar französische Version
Annahme MP Rechtsbehelfsbelehrung Mosel-Saar
Aufstellung Überwachungsmaßnahmen Mosel-Saar
In die Umwelt können PFAS bereits bei ihrer Herstellung und bei der Herstellung von PFAS-haltigen Produkten gelangen. Beim Gebrauch und der Entsorgung dieser Produkte können PFAS auch im weiteren Verlauf des Lebenszyklus freigesetzt werden. So können PFAS mit belasteten industriellen Abwässern über die Kläranlage in Oberflächengewässer und bei ungünstigen Verhältnissen auch in das Grundwasser gelangen. Auf die gleiche Weise können Deponien zu einer diffusen PFAS-Belastung beitragen. Wurden PFAS-belastete Industrie- oder Siedlungsabfälle abgelagert, so können die PFAS bei unzureichender Sickerwasserreinigung ebenfalls in Oberflächengewässer gelangen. Eine direkte Emission der PFAS aus Altablagerungen („wilde Müllkippen“) oder Altstandorten in das Grundwasser ist ebenfalls möglich. Als Düngemittel verwendete PFAS-belastete Klärschlämme oder illegal in den Verkehr gebrachte, stark PFAS-belastete, angeblich bodenverbessernde Substrate können zu einer weitflächigen Belastung des Bodens und des Grundwassers führen. Aus der Anwendung der bis 2011 zugelassenen Feuerlöschschäume resultieren heute noch hohe punktuelle PFAS-Belastungen, die sich auch im Untergrund ausbreiten.
Nach EG-WRRL hat die Information und Anhörung der Öffentlichkeit in einem dreistufigen Beteiligungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2010-2015, 2016-2021 und 2022-2027, zu
- dem Zeitplan und Arbeitsprogramm,
- den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und
- dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme
Stellung zu nehmen.
Die erste Stufe der Beteiligung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 fand vom 22.12.2018 bis zum 22.06.2019 statt. Da die Wasserrahmenrichtlinie den Zeitplan und das Arbeitsprogramm bereits vorgibt, wurde erstmalig ein nationales Anhörungsdokument seitens der Flussgebietsgemeinschaft Rhein verfasst und zur Stellungnahme veröffentlicht.
Hierzu sind mehrere Stellungnahmen eingegangen die unter http://www.fgg-rhein.de/servlet/is/391/ eingesehen werden können. Die veröffentlichten Dokumente zum Zeitplan und Arbeitsprogramm finden Sie im Downloadbereich.
Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung konnte ab dem 22.12.2019 innerhalb eines halben Jahres Stellung genommen werden. Hierzu hat man sich auf nationaler Ebene innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Rhein ausgetauscht und für den nationalen Teil des Einzugsgebietes auf wichtige überregionale Fragen der Gewässerbewirtschaftung verständigt. Diese wurden auf der Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet. Sie geben somit einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen für die Maßnahmenplanung die einzelnen Handlungsbereiche auf. Auch hier wurde ein Anhörungsdokument seitens der Flussgebietsgemeinschaft Rhein verfasst, welches im Downloadbereich eingestellt ist.
Für den dritten Bewirtschaftungszyklus von 2022-2027 erfolgte zudem zum 22.12.2020 die Veröffentlichung der Entwürfe des rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplans und des dazugehörigen Methodenbands, des Überblicksberichts der Flussgebietsgemeinschaft Rhein und der Maßnahmenprogramme für den rheinland-pfälzischen Anteil der Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein. Zu diesen Entwürfen konnte innerhalb einer 6-monatigen Frist vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 Stellung genommen werden. Außerdem wurden während des Anhörungszeitraums Öffentlichkeitsveranstaltungen im Frühjahr 2021 durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie, erfolgten die Öffentlichkeitsveranstaltungen in digitaler Form.
Zeitplan und Arbeitsprogramm -Staatsanzeiger-
Anhörungsdokument zum Zeitplan und Arbeitsprogramm 3 BWZ - FGG Rhein
Stellungnahmen zum Arbeitsprogramm und Zeitplan - FGG Rhein
Festgestellte wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung- Staatsanzeiger -
Anhöhrungsdokument festgestellte wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 3. BWZ - FGG
Digitale Öffentlichkeitsveranstaltung 2021:
Nachbereitung digitale Öffentlichkeitsveranstaltungen 2021
Flyer:
Interviews:
Hr. Horper vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau
Hr. Dr Bernhard Alscher Bürgermeister VG Birkenfeld
Fr. Chrsitiane Horsch Bürgermeisterin VG Schweich
Hr. Peter Klöckner Bürgermeister VG Hachenburg
Hr. Joachim Rodenkirch Bürgermeiste Stadt Wittlich
Hr. Manfred Schnur Landrat Kreis Cochem-Zell
Hr. Aloysius Söhngen Bürgermeister VG Prüm
Hr. Prof. Dr. Stefan Stoll FH Trier-Umweltcampus Birkenfeld
Hr, Dr. Franz Straubinger Hatzfeldt-Wildinburg'sche Verwaltung
Filmbeiträge:
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