Bodenverwertung
Bodenverwertung unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht
Anforderungen des vorsorgenden Bodenschutzes gelten auch unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht Als Vollzugshilfe der in der Praxis relevanten Verwertungsmaßnahmen ist für die Verwertung von Bodenmaterial unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht zur Herstellung einer natürlichen Bodenfunktion das ALEX Infoblatt 25 erstellt worden.
Stoffliche Qualitätsanforderungen
Für die Verfüllung unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht darf in der Regel nur humusarmes Bodenmaterial verwendet werden. Bei Überschreitung der Feststoffvorsorgewerte darf das Material nur eingebaut werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass das Eluat des Materials unbedenklich ist. Die maßgeblichen Vorsorgewerte finden sich im Anhang 2, Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und im LAGA-Merkblatt M20, Teil II.
Die Verwertung von Bodenmaterial, das die Zuordnungswerte Z 0* im Feststoff oder Z 0 / Z 0* im Eluat des LAGA-Merkblattes M20, Teil II, überschreitet, ist aus Gründen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes auch bei günstigen hydrogeologischen Bedingungen nicht zulässig.
Geeigneter aufbereiteter Bauschutt, der die o. g. Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes erfüllt, darf nur für betriebstechnische Zwecke (z.B. Wegebefestigung etc.) und nur außerhalb der Schutzzonen I und II von festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten verwendet werden.
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