Gewässergüte
Abwasser ist ein durch häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Gebrauch verschmutztes Wasser. Auch das von Dächern und versiegelten Flächen abfließende Niederschlagswasser wird dazugerechnet. In fast allen Fällen darf Abwasser erst nach aufwendigen Reinigungsmaßnahmen in entsprechend ausgerüsteten Klärwerken in Gewässer eingeleitet werden. Das gereinigte, aber mit einer technisch bedingten Restbelastung versehene Abwasser trägt entscheidend zur Entwicklung der Gewässergüte bei.
Die Gewässergüte wird bestimmt über die Auswertung verschiedener biologischer Indikatoren (Fischbestand, Fischnährtiere, Wasserpflanzen und Phytoplankton) und des chemischen Zustandes. Auch wird die Gewässerstruktur (z.B. die Durchgängigkeit für Fische) mit betrachtet.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 fordert hier unter anderem den so genannten "guten ökologischen Zustand" für alle Gewässer. Hierzu liefern wir chemische Daten im Rahmen unserer regelmäßigen Untersuchungen an verschiedenen Flussläufen. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt- Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz werden an den großen Flussläufen Messstationen betrieben, die den Zustand der Gewässer erfassen und kontrollieren.
Über die ordnungsgemäße Reinigung von häuslichem/kommunalem Abwasser gibt die Untersuchung der Kläranlagenabläufe Aufschluss. Was von dort in ein Gewässer eingeleitet werden darf, regelt der Erlaubnisbescheid der zuständigen Wasserbehörde (z.B. der SGD Nord als s.g. obere Wasserbehörde). Diese Erlaubnis setzt Grenzwerte für chemische Konzentrationen und Abwassermengen fest. Auch werden in dem Erlaubnisbescheid bauliche und andere rechtliche Angelegenheiten geregelt.Zur Kontrolle, ob die Erlaubnis eingehalten wird, werden die Abläufe der Kläranlagen und die industriellen Einleitungen in ein Gewässer regelmäßig untersucht. Diese Kontrollen werden vorher nicht angekündigt, so dass die Kläranlagenbetreiber jederzeit mit uns als Aufsichtsbehörde rechnen müssen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auch zur Festsetzung der Abwasserabgabe, welche der Kläranlagenbetreiber zu zahlen hat, benötigt.
Gewerbliche und industrielle Abwässer umfassen ein weites Feld unterschiedlicher Inhaltsstoffe, die je nach Wassergefährdungsgrad individueller Behandlungs- und Aufbereitungstechniken bedürfen. Im Rahmen der behördlichen Überwachung, als Grundlage dient auch hier der Erlaubnisbescheid der Wasserbehörde, werden Abwässer aus breit gefächerten Herkunftsbereichen wie Molkereien, Papier- und metallverarbeitender Industrie, Tierkörperverwertung, Druckereien, Müllverbrennungsanlagen, Deponien, u.a.m. auf die erforderlichen Inhaltsstoffe untersucht.