25.02.26 Bekanntmachung: Euren

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben: Windpark Trier-Stahlem

Az.: 21a/07/5.1/2025/0053KLM

Öffentliche Bekanntmachung zur Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs.1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X in der Gemarkung Euren

Die DunoAir Windpark Planung GmbH, umfirmiert zum 01.10.2025 in Qualitas Energy Trier GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, hat am 14.04.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - SGD Nord -, Obere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß §§ 4,19 Abs.3 und 10 BImSchG beantragt:

WEA

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

GID Nr.1
7492

325346
5511774

Euren

7

1/1

GID Nr.
7493

325862
5512205

Euren

7

1/3

GID Nr. 
7494

326114
5511954

Euren

7

1/4

1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Der Antrag und die beigefügten Unterlagen einschließlich des UVP-Berichts waren in der Zeit vom 09.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie bei der Kommune, der Stadtverwaltung Trier, öffentlich ausgelegt, § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 Abs.1 der 9. BImSchV. Zudem wurden die genannten Unterlagen in dem UVP Portal des Bundes sowie in der SGD Nord Safe Cloud zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich Freitag, den 20.02.2026 erhoben werden.

Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens entschieden, dass ein Termin zur Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwendungen nicht erforderlich ist, da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen, § 10 Abs.6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs.1 Satz 3 und § 16 Abs.1 Nr.4 der 9. BImSchV. 

Der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 01.12.2025, am Donnerstag, den 12.03.2026 anberaumte Erörterungstermin im Druckwerk Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier, entfällt.

Die im Rahmen der Auslegungs- und Einwendungsfrist rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sind.

Koblenz, den 25.02.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
gez.
Thomas Gottschling