25.02.26 Bekanntmachung: Euren
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben: Windpark Trier-Stahlem
Az.: 21a/07/5.1/2025/0053KLM
Öffentliche Bekanntmachung zur Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs.1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X in der Gemarkung Euren
Die DunoAir Windpark Planung GmbH, umfirmiert zum 01.10.2025 in Qualitas Energy Trier GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, hat am 14.04.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - SGD Nord -, Obere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß §§ 4,19 Abs.3 und 10 BImSchG beantragt:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
GID Nr.1 | 325346 | Euren | 7 | 1/1 |
GID Nr. | 325862 | Euren | 7 | 1/3 |
GID Nr. | 326114 | Euren | 7 | 1/4 |
1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Der Antrag und die beigefügten Unterlagen einschließlich des UVP-Berichts waren in der Zeit vom 09.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie bei der Kommune, der Stadtverwaltung Trier, öffentlich ausgelegt, § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 Abs.1 der 9. BImSchV. Zudem wurden die genannten Unterlagen in dem UVP Portal des Bundes sowie in der SGD Nord Safe Cloud zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich Freitag, den 20.02.2026 erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens entschieden, dass ein Termin zur Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwendungen nicht erforderlich ist, da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen, § 10 Abs.6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs.1 Satz 3 und § 16 Abs.1 Nr.4 der 9. BImSchV.
Der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 01.12.2025, am Donnerstag, den 12.03.2026 anberaumte Erörterungstermin im Druckwerk Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier, entfällt.
Die im Rahmen der Auslegungs- und Einwendungsfrist rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sind.
Koblenz, den 25.02.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez.
Thomas Gottschling