Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Gewinnungsanlage Brunnen „Drees-Döttingen“
Offenlage zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51, 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz des Brunnens „Drees-Döttingen“
Begünstigter: Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen
Gemarkung Drees / Verbandsgemeinde Kelberg / Landkreis Vulkaneifel
Gemarkung Herresbach / Verbandsgemeinde Vordereifel / Landkreis Mayen-Koblenz
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt die SGD Nord die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die o.g. Gewinnungsanlage.
In dem nach § 111 Abs. 1 LWG von Amts wegen durchzuführenden Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes steht nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage der Festsetzungsunterlagen an.
Zu diesem Zweck werden der Entwurf der Rechtsverordnung, eine Übersichtskarte (Anlage 1 der RVO), der Entwurf des Verbotskatalogs (Anlage 2 der RVO) sowie die Planunterlagen bei den betroffenen Verbandsgemeinden Kelberg und Vordereifel ausgelegt. Der genaue Zeitraum der Offenlage und Einwendungsfrist ist den Bekanntmachungen (VG Kelberg/VG Vordereifel) zu entnehmen.