Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt
Wasser ist eine unentbehrliche Lebensgrundlage für den Menschen und andere Lebewesen.
Aus diesem Grund sind Flüsse, Bäche und Seen, aber auch das Grundwasser wertvolle, sorgsam zu nutzende Ressourcen, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Mit Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.10.2001 hat die EU den Schutz und die Sanierung europäischer Gewässer ihren Mitgliedstaaten verpflichtend zur Aufgabe erhoben.
Ein guter Zustand der Gewässer sichert die notwendige Nutzung der Gewässer zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigemTrinkwasser sowie andere Nutzungen wie zum Beispiel durch die Landwirtschaft, die Industrie und das Gewerbe. Dies schließt eine auf Schonung des vorhandenen Wasservorkommen angelegte Bewirtschaftungspolitik ein. Nach Art. 9 der o.g. Richtlinie haben die Mitgliedstaaten unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten zu berücksichtigen.
Hierbei kommt neben dem bewährten Instrument der Abwasserabgabe dem Wasserentnahmeentgelt eine besondere Bedeutung zu.
Die Höhe der zu entrichtenden Abwasserabgabe orientiert sich an den eingeleiteten Schadstoffen und der Jahresschmutzwassermenge.
Ob das Wasserentnahmneentgelt entrichtet werden mus und in welcher Höhe, ist in erster Linie von der entnommenen Wassermenge abhängig.
Somit besteht für die Abgabe- und die Entgeltpflichtigen die Möglichkeit, die Kosten mit ihrem Verhalten zu reduzieren.
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