Wasserschutzgebiet Stadt Bitburg (Tiefbrunnen Mötsch)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 15.03.2013 ein Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen „Mötsch“ zugunsten der Stadt Bitburg festgesetzt.
Im Verbund mit den Gewinnungsanlagen „Königswäldchen“ und „Steinebrück“ wird der bereits 1973 bis in eine Tiefe von 320 Meter ausgebaute Brunnen von der Bitburger Bevölkerung als Trinkwasserlieferer genutzt. Im Jahr 2012 wurden aus dem Tiefbrunnen „Mötsch“ insgesamt 310.663 m3 Grundwasser entnommen.
Das südlich des Stadtteils Bitburg-Mötsch und nördlich des Flugplatzes Bitburg gelegene Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 131,23 ha und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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