03.07.25 Bekanntmachung: Püschen
BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Ab-fallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
zur Niederbringung von 1 Versuchsbohrung in der
Gemarkung Püschen, Flur 16, Flurstück 53
für die Verbandsgemeinde Westerburg, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Westerburg
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (Aktenzeichen: 333-GE-143-34247/2025)
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzel-falls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 03.07.2025
Im Auftrag
gez.
Erica Wüst