Gefährliche Arbeitsstoffe

Behälter mit Gefahrstoffkennzeichnungen

Viele Chemikalien können auf Grund ihrer gefährlichen Eigenschaften beim Einsatz als Arbeitsstoff Beschäftigte gefährden oder schädigen. 

Darüber hinaus können Beschäftigte bei ihren Tätigkeiten in den Bereichen wie der Forschung, Produktion, Landwirtschaft, Abfall- und Abwasserwirtschaft mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen im weiteren Sinn) in Kontakt kommen. Die Beschäftigten sind dabei teilweise erheblichen Belastungen durch luftgetragene Bakterien, Pilze etc. ausgesetzt.

Daher muss der  Arbeitgeber genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen geben und Arbeitsverfahren so einrichten, dass keine gefährlichen  Arbeitstsoffe freigesetzt oder berührt werden. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und gesundheitlich gefährdete Personen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.

Detaillierte Regelungen zum Umgang mit Gefahr- und Biostoffen sind in der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung und den nachgeschalteten Technischen Regelwerken zu finden.

Ansprechpersonen

Zentralreferat
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Tel. 0261 120-2173

Regionalstelle Idar-Oberstein
Dr. Thomas Rimke
Tel. 06781 565-0

Regionalstelle Koblenz
Raimund Schröder-Vonhören
Tel. 0261 120-2192

Regionalstelle Trier
Dr. Frank Sosath
Tel. 0651 4601-5231