Arbeitszeit in Betrieben und im Straßenverkehr

EG-Kontrollgerät zur Lenkzeitkontrolle mit Downloadkey

Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonn- und Feiertage sollen die Regeneration und sozialen Kontakte ermöglichen.

Daher überprüft  die Gewerbeaufsicht in den Betrieben auch die Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen und beurteilt Produktions- und Arbeitsverfahren daraufhin, ob Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe möglich sind.

Die werktägliche Arbeitszeit sowie Bestimmungen für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Spezielle Regelungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit in Rheinland-Pfalz enthält auch die Bedarfsgewerbeverordnung.

Darüber hinaus bestehen noch besondere gesetzliche Anforderungen zum Arbeitszeitschutz für das Fahrpersonal. Die EU hat deshalb besondere Verordnungen im Fahrpersonalrecht erlassen, welche die Fahrer von Lkw und Bussen zur Einhaltung höchstzulässiger Lenkzeiten, Mindestruhezeiten sowie Pausen und die Unternehmer zur Überwachung ihrer Fahrer und zum Einbau von Kontrollgeräten verpflichten.
 

Kontakt

Zentralreferat

E-Mail
Poststelle21(at)sgdnord.rlp.de

Telefon
0261 120-2173

________________________________

Regionalstelle Idar-Oberstein

E-Mail
Poststelle22(at)sgdnord.rlp.de

Telefon
06781 565-0

________________________________

Regionalstelle Koblenz

E-Mail
Poststelle23(at)sgdnord.rlp.de

Telefon
0261 120-2130 oder 0261 120-2106 

________________________________

Regionalstelle Trier

E-Mail
Poststelle24(at)sgdnord.rlp.de

Telefon
0651 4601-5231