21.09.26 Bekanntmachung: Rheinland-Pfalz

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. EU-Listenerweiterung der invasiven Arten der EU-VO 1143/2014

Maßnahmen gegen invasive Arten. Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Management- und Maßnahmenblättern der 4. EU-Listenerweiterung der EU-VO 1143/2014 invasive Arten der Europäischen Kommission hat begonnen

Bürgerinnen und Bürger können bis zum 23. November 2026 ihre Meinung abgeben.

Mit Inkrafttreten der „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der 
Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ sowie den dazu gehörenden Durchführungsverordnungen (DVO (EU) 2017/1263, DVO (EU) 2019/1262, DVO (EU) 2022/1203, DVO (EU) 2025/1422) schuf die EU erstmals einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Die Verordnung zielt dabei auf die Prävention der Einbringung, Schaffung von Überwachungs- und Frühwarnsystemen, Beseitigung von Populationen in frühen Invasionsphasen und das Management bereits etablierter Populationen invasiver gebietsfremder Arten ab. Mit der letzten Erweiterung der Unionsliste stieg die Anzahl auf mittlerweile 114 Tier- und Pflanzenarten.

Die Umsetzung der Verordnung stellt die Länder vor große Herausforderungen. Problematisch ist beispielsweise, dass einige der gelisteten Arten aufgrund ihrer bereits flächendeckenden Verbreitung in ihrem Bestand nicht mehr bzw. nur in sehr beschränktem Maße beeinflussbar sind. Bei anderen Arten stehen Bekämpfungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Erfolg. Auch die Umweltministerkonferenz äußerte sich in der Vergangenheit, dass sie den Vollzug der Verordnung, aufbauend auf der Liste, als nicht möglich ansieht. Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Meinung an und setzt sich auch weiterhin für eine vertretbare und sinnvolle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Land ein, die die Belange und Grundprinzipien des Tier- und Artenschutzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten (Artikel 19-Arten) dieser EU-Listenergänzung sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit die ihnen zugeschriebenen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.

Von der Öffentlichkeitsbeteiligung in 2026 sind betroffen folgende gelistete invasive Arten:

  • Kanadischer Biber (Castor canadensis)
  • Baumwürger (Celastrus orbiculatus)
  • Nadelkraut (Crossula helmii)
  • Sika (Cervus nippon)
  • Invasive Knöteriche (Flieder-Knöterich, Japan-Flügelknöterich, Sachalin-Knöterich, Bastard-Flügelknöterich)
  • Invasive Krebse (Kamberkebs, Signalkrebs, Roter Amerikanischer-Sumpfkrebs, Marmorkrebs, Kalikokrebs)
  • Asiatischer und Nordchinesischer Schlammpeitzger (Misgurnus bipartitus anguillicaudatus)
  • Amerikanische Trogmuschel (Mulinia lateralis)
  • Mink (Neogale vision)

Die Bundesländer haben ein gemeinsames öffentliches Anhörungsportal etabliert, welches vom 21. September 2026 bis 23. November 2026 unter folgendem Link online aufrufbar ist: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hmlu/beteiligung/themen/1008965.

Jede Bürgerin, jeder Bürger kann über dieses Portal neben den erarbeiteten Management- und Maßnahmenblätter auch Hintergrundinformationen einsehen sowie eine Stellungnahme über eine dafür eingerichtete Eingabemaske abgeben. 

Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 23. November 2026. Auf Grund der sehr guten Erfahrungen aus den elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2020, 2023 und 2024 und zur Corona-Pandemie gibt nur noch die elektronische Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme über das oben genannte Anhörungsportal.