Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete

Hochwasserschutz

Hochwasser ist Teil des Wasserkreislaufes und daher als natürliches Ereignis unvermeidbar. Schäden verursacht Hochwasser durch das Siedeln in den natürlichen Überschwemmungsgebieten unserer Flüsse und Bäche und durch die Nutzung der Gewässerauen. Je intensiver die Nutzung, desto größer die Schäden.

Rheinland-Pfalz hat unter dem Eindruck der extremen Hochwasserereignisse Anfang der 90er Jahre bereits früh ein für Deutschland und Europa beispielgebendes integriertes Hochwasserschutzkonzept entwickelt. Es besteht im Wesentlichen auf drei Säulen:

  1. Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Flächen im Rahmen der Aktion Blau Plus.
  2. Hochwasservorsorge und damit die Vermeidung von Schäden durch Stärkung der Eigenvorsorge. Der Hochwassermeldedienst an Rhein, Mosel und Saar, Nahe, Lahn und Sieg ist einer der modernsten in Deutschland. Zur Bewusstseinsbildung tragen die Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten und die Ausweisung von gesetzlichen Überschwemmungsgebieten bei. Die Menschen in dem betroffenen Hochwassergebiet organisieren sich in Hochwasserpartnerschaften.
  3. Technischer Hochwasserschutz durch Deiche und örtliche Schutzmaßnahmen.

Wir

  • bauen Hochwasserschutz (Hochwasserschutzmauern, Deiche etc.) an Gewässern I. Ordnung
  • beraten Kreise, Städte und Verbandsgemeinden bei  Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II. und III. Ordnung
  • begleiten die Hochwasserpartnerschaften der Kommunen an unseren Gewässern fachlich
  • ermitteln Überschwemmungsgebiete an Gewässern I. und II. Ordnung und weisen diese aus
  • beurteilen  Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten und erteilen die erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigungen, soweit die Voraussetzungen gegeben sind

Zu beispielhaften Hochwasserprojekten geht es hier.


Überschwemmungsgebiete

Hochwasser sind ein Bestandteil des Naturkreislaufes – sie sind und werden auch zukünftig nicht zu vermeiden sein. Die Seltenheit extremer Ereignisse darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie sich wiederholen können. Daher muss unser aller Bemühen sein, negative Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu vermindern und mögliche Schäden zu begrenzen. Denn im Gegensatz zu früheren Hochwasserereignissen verursachen Hochwasser in der heutigen Zeit wesentlich größere Schäden in besiedelten Gebieten durch eine vielfach nicht hochwasserangepasste Nutzung. Deshalb ist es erforderlich, das Schadenspotenzial in gefährdeten Bereichen aus Vorsorgegründen zu reduzieren.

Der vorbeugende Hochwasserschutz wird daher umso wichtiger. Zum vorbeugenden Hochwasserschutz zählt insbesondere die Flächenvorsorge in Form der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung. Mit den Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung ist bereits heute ein Instrument vorhanden, dem Hochwasserschutz bei künftigen Vorhaben Rechnung zu tragen.

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten dient durch die Freihaltung der Abfluss- und Retentionsräume nicht nur der Allgemeinheit, sondern insbesondere auch den betroffenen Bürgern selbst, da sie die mögliche Ausdehnung von Überflutungen erfahren und ihre Vorhaben danach ausrichten können. Sie reduzieren damit wesentlich die Gefahr eigener Hochwasserschäden.