Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Gewinnungsanlage Quelle „Kurtscheid“

Offenlage zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51, 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quelle „Kurtscheid“ 
Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Gemarkungen Bonefeld und Kurtscheid, Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Landkreis Neuwied

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt die SGD Nord die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die o.g. Gewinnungsanlage. 

In dem nach § 111 Abs. 1 LWG von Amts wegen durchzuführenden Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes steht nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage der Festsetzungsunterlagen an.

Zu diesem Zweck werden der Entwurf der Rechtsverordnung, eine Übersichtskarte (SW; Anlage 1 der RVO), der Entwurf des Verbotskatalogs (Anlage 2 der RVO) sowie die Planunterlagen bei der Kommune ausgelegt. Der genaue Zeitraum der Offenlage und Einwendungsfrist ist der Bekanntmachung zu entnehmen.