Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

Abteilung 4

Porträt von Vizepräsident Prof. Dr. Martin Kaschny
Vizepräsident Prof. Dr. Martin Kaschny
Referat 41 – Raumordnung/Landesplanung

Die Raumordnung ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes. Die Umsetzung der Raumordnung obliegt den Ländern (Landesplanung) und in den Ländern mit mehr als einem Oberzentrum zusätzlich den Regionen (Regionalplanung).
Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport.
Obere Landesplanungsbehörden sind die SGD Nord und die SGD Süd.
Untere Landesplanungsbehörden sind die Kreisverwaltungen.
Die Raumordnung befasst sich mit bedeutsamen Vorhaben der Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur, wie z. B. große Gewerbegebiete, Rohstoffabbauvorhaben, Windenergieanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlagen oder Straßenplanungen wie z. B. neue Ortsumgehungen.
Dem Referat Raumordnung, Landesplanung zugeordnet ist auch die Koordinierung von Stellungnahmen aus dem Fachbereichen des eigenen Hauses in bergbaulichen und verkehrsrechtlichen Abstimmungsverfahren, bei Flurbereinigungsverfahren sowie bei Verfahren nach dem Landeswaldgesetz.
Auch die laufende Raumbeobachtung als Grundlage für die Bewertung konkurrierender Raumansprüche wird hier geführt. Seit 2007 steht im Behördennetz Rheinland-Pfalz das Rauminformationssystem der SGD Nord ROK25 Online mit den Daten des Raumordnungskatasters zur Verfügung.

Referat 42 – Naturschutz

Als Obere Naturschutzbehörde hat die SGD Nord für ihren Bereich die folgenden Aufgaben:

  • Ausweisung von Naturschutzgebieten
  • Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne
  • Koordinierung und Begleitung von Biotoppflegemaßnahmen
  • Vollzug der Artenschutzgesetzgebung
  • Erteilung von Befreiungen von Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
  • aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls
  • Mitwirkung bei Planungen und Zulassungsverfahren anderer Fachbereiche wie der Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Straßen- und Schienenwegebau, mit dem Ziel Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren
  • Finanzierung und Bezuschussung naturschutzfachlicher Planungen

Im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde betreibt die Obere Naturschutzbehörde landesweit das Landschaftsinformationssystem (LANIS), stellt die naturschutzfachlichen Datengrundlagen für ein rechtssicheres und effizientes Verwaltungshandeln der Naturschutzbehörden, Genehmigungsbehörden und Verfahrensträger im Land bereit und gewährleistet die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Schaffung einer einheitlichen Geodateninfrastruktur  in der Europäischen Gemeinschaft.

Referat 43 – Bauwesen

Als Obere Bauaufsichtsbehörde nimmt die SGD Nord die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden in 14 Kreisverwaltungen, 8 Stadtverwaltungen und 2 Verbandsgemeindeverwaltungen wahr. Sie berät die Unteren Bauaufsichtsbehörden in allen Fragen des Baurechts und bescheidet Beschwerden, Eingaben und Petitionen von Bürger*innen. Ferner prüft sie Widerspruchsbescheide der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse.
Vor Baubeginn sind Pläne für Vorhaben der Landesverteidigung der oberen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Sollen Bauprojekte des Bundes oder des Landes errichtet werden, die von den Vorschriften des Bauplanungsrechts abweichen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.
Bei spezialgesetzlichen Genehmigungsverfahren und bei Anlagenrevisionen in der Zuständigkeit der SGD Nord prüft das Referat Bauwesen den baulichen Brandschutz.
Darüber hinaus genehmigt die SGD Nord Flächennutzungspläne und genehmigungspflichtige Bebauungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, ebenso genehmigungspflichtige Bebauungspläne von sonstigen Städten und Gemeinden, die ganz oder teilweise mit dem räumlichen Geltungsbereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets oder städtebaulichen Entwicklungsbereichs zusammenfallen.
Als Widerspruchsbehörde prüft und bescheidet die SGD Nord Widersprüche von Städten und Gemeinden gegen Genehmigungsentscheidungen über Bauleitpläne.
Nach den sogenannten Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau) prüft die SGD Nord Bauprojekte insbesondere des Hochbaues, für die eine Bewilligung von Landesmitteln beantragt ist, in baufachlicher Hinsicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schulen, Rathäuser, Schwimmbäder, soziale, wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur, Forschungs- und Technologieinfrastruktur.
Über die Initiative Baukultur für das Welterbe Oberes Mittelrheintal werden verschiedenste Projekte entwickelt und unterstützt. Bei vielen planerischen und baulichen Fragestellungen in diesem Bereich wird SGD Nord beratend tätig. Außerdem wird die Öffentlichkeit über aktuelle Themen informiert.

Referat 44 – Entschädigung, Enteignung, Datenschutz und Transparenz

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist die zuständige Entschädigungs- und Enteignungsbehörde für das nördliche Rheinland-Pfalz.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und Allgemeinem Wohl führt sie Verfahren durch, um Maßnahmen aus den Bereichen von Bahnbau, Bauen, Denkmalschutz, Energie, Immissionsschutz, Naturschutz, Straßenbau, Wasser oder Zivilem Flugplatzbau umzusetzen und die angemessene Entschädigung zu bestimmen.

Das Referat 44 ist darüber hinaus für die Themenbereiche „Datenschutz und Transparenz“ zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten Datenschutz und Ihr Recht auf Information.