Wasserschutzgebiet Nastätten (Quelle Holzhausen 2)
Der Schutz des Grundwassers ist unumstritten eine der wichtigsten Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 16.06.2010 ein Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlage Quelle Holzhausen 2 neu festgesetzt.
Begünstigte des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Nastätten, die neben den Quellen Holzhausen–Römerkastell 7 und 8 die Quelle Holzhausen 2 zur Versorgung der Ortsgemeinden Holzhausen und Obertiefenbach nutzt.
Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahr 1975 erlassenen Rechtsverordnung zwingend notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass bei oberflächennahen Gewinnungsanlagen Einflüsse von außen direkte Auswirkungen auf die Wasserqualität haben können; bei der Ausweisung konnte zudem eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden.
Das Wasserschutzgebiet, dessen Flächen überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, liegt östlich der Ortslage Holzhausen, hat eine Größe von 39,99 ha und ist in 3 Schutzzonen gegliedert.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand" des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung wurde am 05.07.2010 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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