Heilquellenschutzgebiet Bad Bertrich
Zum Schutz des Heilwasservorkommens der seit 25.02.1909 staatlich anerkannten Heilquelle “Bergquelle“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Heilquellenschutzgebiet in den Gemarkungen Bertrich, Kennfus, Lutzerath, Strotzbüsch, Immerath und Hontheim ausgewiesen. Das Schutzgebiet hat eine Gesamtgröße von 2.977,56 ha und erstreckt sich auf Teilbereiche der Verbandsgemeinden Ulmen (Kreis Cochem-Zell), Daun (Kreis Daun) und Kröv-Bausendorf (Kreis Bernkastel-Wittlich).
Bei der bereits zur Römerzeit genutzten Quelle handelt es sich um eine Natrium-Hydrogenkarbonat-Sulfat-Therme mit einer Temperatur nahe 32°C. Sie ist die einzige Glaubersalztherme Deutschlands. Die Gesamtmineralisation liegt bei ca. 2.400 mg/l und weist eine Schwankungsbreite von nur 2,9 Prozent auf. Die Schüttung der Bergquelle beträgt relativ konstant ca. 62.000 m3/a.
Das gewonnene Heilwasser wird zu Therapiezwecken (Trinkkur, Bäder) und zur Befüllung des Thermalbades genutzt.
Das Staatsbad Bad Bertrich verfügt über keine weitere Quelle, die den Bedarf an Heilwasser decken könnte. Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahre 1971 erlassenen Rechtsverordnung zwingend geboten. Damit wurde die wichtigste Stütze des Kurbetriebes des Staatsheilbades Bad Bertrich dauerhaft gesichert.
Die Schutzanordnungen des nunmehr unbefristet festgesetzten Heilquellenschutzgebietes beugen möglichen Gefährdungen des Heilwassers wirkungsvoll vor.
Rechtsverordnung
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