12.01.26 Bekanntmachung: Stahlhofen am Wiesensee

Plangenehmigungsverfahren Hochwasserentlastungsanlage Wiesensee, VG Westerburg

Bekanntgabe
- gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des von der Verbandsgemeinde Westerburg beantragten wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für den Ersatzneubau und Betrieb der Hochwasserentlastungsanlage im Hochwasserrückhaltebecken Wiesensee in der Gemarkung Stahlhofen am Wiesensee, Flur 4, Flurstücke 1/9, 14/8, 14/15, 33/5 und 34/5, welches unter dem Aktenzeichen 33-STA 3847 geführt wird, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Es wird festgestellt, dass das Vorhaben aus wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht zur Wiederherstellung der Anlagensicherheit und zur Anpassung der Stauanlage an die aktuell anerkannten Regeln der Technik dient und somit einen Beitrag zur Wiederherstellung der Hochwasserschutzwirkung der Anlage leistet.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Auswirkungen der Maßnahme zeitlich und räumlich eng begrenzt sind. Negative Auswirkungen sind vermeidbar und eine Verschlechterung zum Ist-Zustand ist nicht zu erkennen.
Gegen die Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG in der jeweils gültigen Fassung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Im vorliegenden Fall kann daher gemäß § 68 Abs. 2 WHG eine Plangenehmigung erteilt werden.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur

Montabaur, den 12.01.2026

Im Auftrag
gez.
Sophia Bertram