17.12.25 Bekanntmachung: Trier-Euren

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben Windpark Trier-Wetterborn

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Az.: 21a/07/5.1/2025/0014KLM

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.X in der Gemarkung Euren

Die DunoAir Windpark Planung GmbH, umfirmiert zum 01.10.2025 in Qualitas Energy Trier GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, hat am 10.02.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - SGD Nord -, Obere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß §§ 4,19 Abs.3 und 10 BImSchG beantragt. Im laufenden Genehmigungsverfahren wurde der Antrag zum Anlagentyp geändert und die entsprechend angepassten Unterlagen am 12.11.2025 übersandt.

Die Inbetriebnahme ist im Dezember 2027 vorgesehen.

Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 11.12.2025, und beziehen sich auf die folgenden beantragten WEA:

WEAKoordinatenGemarkungFlurFlurstück
GID Nr.1 7409325463
5514146
Euren2727
GID Nr. 7410326417
5513910
Euren8180/26
GID Nr. 7411326888
5513824
Euren8180/27

1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Technische Daten

WEAAnlagentypNennleistungRotordurchmesserNabenhöhe
7409Nordex N163/6.X7.000 kW163 m164 m
7410Nordex N163/6.X7.000 kW163 m164 m
7411Nordex N163/6.X7.000 kW163 m164 m

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs.1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht eine Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. 

Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht der BGHPlan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH vom Oktober 2025), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP-Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage(n) und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.

Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der Qualitas Energy Trier GmbH werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der SGD Nord als Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen: 

0 Deckblatt
0.1 BImSchG-Deckblatt
0.2  Inhaltsverzeichnis
0.3 Vertrauliche Dokumente
1. Allgemeine Unterlagen
1.1. Formular 1- Allgemeine Angaben
1.2. Projektkurzbeschreibung
1.3. Übersichtskarte Windpark Trier-Wetterborn, Maßstab 1:25.000
1.4. Übersicht WEA-Daten
1.5. Dokumentation: Umwelteinwirkungen einer Windenergieanlage
1.6. Formular: Bestätigung Übereinstimmung von schriftlichen u. elektronischen Antragsunterlagen
2. Verzeichnis der Unterlagen
2.1. Formular 2 - Verzeichnis der Unterlagen
2.2. Formular 2 - Zusatzblatt Übersicht der Gutachten  
2.3. Übersicht Geschäfts- Betriebsgeheimnisse
3. Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
3.1. Formular 3 - Gehandhabte wassergefährdende Stoffe
3.2. Dokumentation – Wassergefährdende Stoffe in Windenergieanlagen Nordex Delta4000
3.3. Betriebsanweisung Betriebsstörung außenliegender Kühler
3.4. Betriebsanweisung Umschlag von wassergefährdenden Stoffen an WEA
3.5. Betriebsanweisung Befüll- und Entleervorgänge an Windenergieanlagen
3.6. Stellungnahme zur Einhaltung der AwSV bei Befüll- und Entleervorgängen an Windenergieanlagen
3.7. Merkblatt Windenergieanlagen BLAK UmwS
3.8. Dokumentation: Einsatz von Flüssigkeiten und Maßnahmen gegen unfallbedingten Austritt
3.9. Sicherheitsdatenblätter
3.10. Antrag auf Ausnahme
3.10.1. Antrag auf Ausnahme Abfüllfläche
3.10.2. Antrag auf Ausnahme Rückkühler
3.10.3. Antrag auf Ausnahme Umschlagfläche
4. Emissionen
4.1. Formular 4 - Verzeichnis der emissionsrelevanten Betriebsweisen
4.2. Schalltechnisches Gutachten 
4.3. Anlage A Immissionsorte Schall
4.4. Anlage B Vorbelastung
4.5. Anlage B Vorbelastung Karte
4.6. Technische Beschreibung: Schallemission, Leistungskurven, Schubbeiwerte
4.7. Technische Beschreibung: Oktav-Schalleistungspegel
4.8. Schattenwurfgutachten
4.9. Anlage A Immissionsorte Schatten
4.10. Technische Beschreibung: Schattenwurfmodul
5. Abfälle und deren Entsorgung
5.1. Formular 5 - Abfälle und deren Entsorgung
5.2. Allgemeine Dokumentation: Abfallbeseitigung
5.3. Allgemeine Dokumentation: Abfällen beim Betrieb der Anlage
6. Arbeitsschutz
6.1. Formular 6 - Angaben zum Arbeitsschutz bei Windkraftanlagen
6.2. Allgemeine Dokumentation: Arbeitsschutz und Sicherheit in NORDEX-Windenergieanlagen
6.3. Sicherheitsanweisung: Verhaltensregeln an, in und auf Windenergieanlagen
6.4. Technische Beschreibung Befahranlage
6.5. Sicherheitsanweisung: Flucht- und Rettungsplan
7. Brandschutz
7.1. Formular 7 - Brandschutz
7.2. Grundlagen zum Brandschutz
7.3. Standortspezifisches Brandschutzkonzept
7.4. Lageplan Löschwasserversorgung 
8. Naturschutz
8.1. Formular 8 - Naturschutz und Landschaftspflege
8.2. Umwelt
8.2.1. UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) - Bericht
8.2.2. Karte 1: Biotoptypen 2021 (Maßstab 1:5.000), Zustand und Konflikte
8.2.3. Karte 2: Biotoptypen (Maßstab 1: 5.000), Bestand und Maßnahmen
8.2.4. Visualisierung Stadtgebiet Trier
8.3. Avifauna
8.3.1. Bericht der avifaunistischen Erfassungen 2021/22
8.3.2. Karte 1: Brutvögel, Reviermittelpunkte
8.3.3. Karte 2: Raumnutzungsanalyse weiterer windenergiesensibler Greifvogelarten
8.3.4. Karte 3: Horste Besatzsituation - Kolkrabe, Mäusebussard, Rotmilan
8.3.5. Karte 4: Raumnutzungsanalyse Rotmilan
8.4. Fledermaus
8.4.1. Fledermaus-Fachgutachten 
8.4.2. Karte 1: Methoden Fledermäuse
8.4.3. Karte 2a: Ergebnis Fledermäuse
8.4.4. Karte 2b: Ergebnis Fledermäuse
8.4.5. Karte 3: Quartiere Fledermäuse
8.4.6. Karte 4: Quartierpotential Fledermäuse
8.5. Haselmaus
8.5.1. Gutachten Kartierung Maßnahmenentwicklung Haselmaus
8.5.2. Ergänzungskartierung Haselmaus und Baumhöhlen
8.6. Artenschutz
8.6.1. Fachbeitrag Artenschutz
8.6.2. Referenztabelle europäische geschützte Arten
8.7. FFH-Vorprüfung 
8.8. Rodungsflächenbilanzierung
8.8.1. Rodungsbilanzierung-Tabellarische Übersicht
8.8.2. Lagepläne Luftbild (Maßstab: 1:2.000), Standorte WEA02 und 03
9. Technische Unterlagen
9.1. Technische Beschreibung: Nordex N163/6X
9.2. Technische Beschreibung: Fundament N163/6.X, Hybridturm TCS164
9.3. Transport, Zuwegung und Krananforderungen
9.4. Kran- und Transportspezifikation Sonderequipment
9.5. Kennzeichnung von Nordex-Windenergieanlagen
9.6. Tages- und Nachtkennzeichnung
9.7. Option Serrations an Nordex-Blättern
9.8. Blitzschutz und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
9.9. Erdungsanlage der Windenergieanlage
9.10. Brandmeldesystem
9.11. Feuerlöschsystem
9.12. Gutachterliche Stellungnahme zur brandschutztechnischen Analyse der Nordex-Windenergieanlagen-Plattform Delta4000
9.13. Brandschutztechnische Stellungnahme zur Brandmelde- und Feuerlöschanlage
9.14. Sichtweitenmessung
9.15. Fledermausmodul
9.16. Eiserkennung an Nordex-Windenergieanlagen
9.17. Integrierter Sensor zur Eiserkennung
9.18. Eiserkennung Typenzertifikat für IDD.Blade
9.19. Rotorblatt-Eisdetektion in Nordex-Windenergieanlagen
9.20. Zusammenfassung des Gutachtens zur Bewertung der Funktionalität eines Eiserkennungssystems zur Verhinderung von Eisabwurf an NOREX Windenergieanlagen
9.21. Hinweis Geheimhaltung: Gutachten TÜV-Bewertung Eiserkennung
9.22. Erklärung der Antragstellerin zu den Maßnahmen gegen Eisabwurf
9.23. Maßnahmen bei der Betriebseinstellung
9.24. Getriebeölwechsel an Nordex-Windenergieanlagen
10. Bauantragsunterlagen
10.1. Bauantrag
10.1.1. Antrag auf Baugenehmigung
10.1.2. Baubeschreibung
10.1.3. Hinweis Geheimhaltung: Eigentümernachweise Fundamente
10.1.4. Hinweis Geheimhaltung: Eigentümernachweise Rotor und Bau-last
10.1.5. Hinweis Geheimhaltung: Flurstück- und Eigentümerverzeichnis
10.1.6. Hinweis Geheimhaltung: Grundstückssicherung und Nutzungsverträge 
10.1.7. Bauvorlagebescheinigung
10.1.8. Abstandsflächenberechnung
10.1.9. Hinweis Baulasten
10.2. Übersichtskarten
10.2.1. Topographische Karte (Maßstab 1:25.000)
10.2.2. Lageplan - Fundamente & Kranflächen (Maßstab 1:2.000)
10.2.3. Mindestabstände zu Siedlungsflächen (Maßstab 1:10.000)
10.3. Detailpläne WEA01-03
10.3.1. Lagepläne (Maßstab 1:500) 
10.3.2. Schnittzeichnungen, Längs- und Querprofile (Maßstab 1:250)
10.4. Ansichtszeichnungen
10.4.1. Nordex N163/6.X, TCS164
10.4.2. Abmessungen Gondel & Blätter N163/6.X
10.5. Herstellungs- und Rohbaukosten
10.5.1. Hinweis Geheimhaltung: Herstell- und Rohbaukosten
10.5.2. Hinweis Geheimhaltung: Rückbaukostenübersicht
10.5.3. Erklärung Rückbauverpflichtung
10.6. Gutachten zur Standorteignung
10.7. Hindernisangaben für die Luftfahrt
10.8. Hinweis zur Typen- bzw. Einzelprüfung NODEX N163/6.X 
10.8.1. Hinweis Geheimhaltung: Typenprüfung Nordex N163/6.X
10.8.2. Prüfbescheid Typenprüfung Nordex N163/6.X
10.9. Übersichtskarte Anbindung Zufahrt, Maßstab 1:10.000
11. Sonstige Unterlagen
11.1. Denkmalfachliches Gutachten
11.2. Formular 19/2 luftrechtliche Prüfung
11.3. Bundesnetzagentur Formular Richtfunk-Bauleitplanung
11.4. Hinweis Geheimhaltung: Auskünfte Bundesnetzagentur
11.5. Karte Verlauf Richtfunktrasse, Maßstab: 1:10.000
11.6. Eisabwurf
11.6.1. Gutachten zu Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall
11.6.2. Gutachten Eisabwurf Ergänzung

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 20.01.2026 bis zum 19.02.2026 einschließlich bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Frau Klein
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 3 in den Zeiten von
Montag - Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Stadtverwaltung Trier
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Verwaltungsgebäude V
Kaiserstraße 18, 54290 Trier
Die Auslegung erfolgt im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes V 
(Eingang Augustinerhof) in den Zeiten von 
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: 

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/6z8Nxfsxq2gcJrs

Die Antragsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:

https://uvp-verbund.de/rp 

Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. 

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 20.01.2026 bis einschließlich 19.03.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden: 

oder der

Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der SGD Nord als Genehmigungsbehörde oder bei der Stadtverwaltung Trier eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs.3 Satz 9 BImSchG).

Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen. 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. 

Für den Fall, dass Einwendungen gegen das Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält (§ 10 Abs. 6 BImSchG), wird folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt: 

Donnerstag, 16.04.2026, 10.00 Uhr, 

Druckwerk Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier.

Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an anderer Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. 

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs.8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.

 

Koblenz, den 17.12.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
gez.
Thomas Gottschling