Bekanntmachungen
02.05.23 Bekanntmachung
Bekanntmachung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Biogasanlage in Plaidt
B e k a n n t m a c h u n g
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgendes bekannt:
A. Ä N D E R U N G S G E N E H M I G U N G
Zu Gunsten der Hickmann Naturgas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, An der neuen Mühle 7a, 56637 Plaidt, wird nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, die wesentliche Änderung der mit Bescheid vom 22.07.2022 genehmigten Biogasanlage auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Plaidt, Flur 8, Flurstücke 11/2, 15/2, 20/1, 22/2, 34/1, 38/2, 43/1, 535/41, durch
> Zulassung der Annahme kommunaler Bioabfälle und dadurch bedingte Erhöhung der Einsatzstoffe von 65,9 t auf 120 t/d,
> Errichtung eines neuen Fahrsilos,
> Errichtung eines weiteren Fermenters,
> Errichtung einer dreiseitig geschlossener Halle (mit Anlage zur Gärrestseparation, TOMRA-Anlage und Ausbau der Hygienisierung) sowie
> Erneuerung des Tragluftdaches sowie Anschluss des Gasspeichers des Endlagers 1 an das bestehende Gassystem
genehmigt.
B. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord einzulegen.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
oder
2. in elektronischer Form nach § 3a Abs.2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:
Fußnote:
1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.
C. Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen sind vom 16.05.2023 bis 30.05.2023 zur Einsichtnahme (jeweils einschließlich) auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich.
https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen
In begründeten Fällen können die Unterlagen durch Übersendung zur Verfügung gestellt werden.
D. Hinweise:
1. Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.
2. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 02.05.2023
Im Auftrag
Gez. Maximilian Jörger
Genehmigungsbescheid
Planunterlagen I
Planunterlagen II
Planunterlagen III