Energie
Auf Bundes- und auf Landesebene ist es das erklärte und gesetzlich verankerte Ziel, dass die Erneuerbaren Energien zu einer tragenden Säule der Energieversorgung ausgebaut werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) ist in diesen Prozess als Genehmigungs- und Fachbehörde eingebunden. Bislang erfolgte dies durch die Aufgaben der Landesplanung und die Beurteilung nach verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Raumordnungs-, Wasser- und Immissionsschutzrecht sowie Teilen des Naturschutzrechts. Seit der Änderung der Zuständigkeitsregelungen werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zusätzlich von der SGD Nord durchgeführt. Der bestehende Anlagenpark von derzeit etwas mehr als 1.100 Anlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz soll vergrößert und insbesondere modernisiert werden. Bei dem sogenannten „Repowering“ werden ältere Anlagen von bestehenden Windparks gegen neue größere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt.
Damit die Energie da ankommt, wo sie benötigt wird, die Netzstabilität im europäischen Verbundnetz gesichert ist und um in Zukunft zunehmend Speichertechnologien einbinden zu können, ist der Systemumbau unseres Energieversorgungssystems auch mit dem Umbau der Stromübertragungs- und Verteilnetze verbunden. Die notwendigen Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz für Stromleitungen und für Gasleitungen werden von der SGD Nord seit dem 01.10.2006 für ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Die Daten zum Thema Erneuerbare Energien werden in der Raumordnung und Landesplanung nach § 21 Landesplanungsgesetzes (LPlG) im Raumordnungskataster der SGD Nord geführt und in einem Rauminformationssystem behördenintern bereitgestellt.
Diese Daten werden im Energieportal SGD Nord auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Energieportal der SGD Nord stellt eine webbasierte Kartenanwendung dar, in der neben den Daten der raumbedeutsamen Energieanlagenstandorte zum Thema Windenergie, Bioenergie, Photovoltaik, Geothermie und Wasserkraftanlagen auch die Daten aus dem Windatlas des MKUEM sowie weitere Fachdaten zur Planung von Energieanlagen eingebunden sind.
Im Rahmen der laufenden Raumbeobachtung wird ein jährlicher Monitoringbericht zum Thema Erneuerbare Energien im Bereich der SGD Nord erstellt.
Windenergieanlagen
Der Ausbau der Windenergie erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen zum Natur-, Landschafts-, Immissions-, Denkmalschutz und weiteren Belangen. In Rheinland-Pfalz erfolgt die räumliche Steuerung der Windenergienutzung beginnend mit der Ebene des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV).
Netzausbau
Seit dem 01.10.2006 ist das Zentralreferat Gewerbeaufsicht der SGD Nord für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in ganz Rheinland-Pfalz zuständig. Diese Aufgabe umfasst die Zulassung von Hochspannungsfreileitungen und von Gasversorgungsleitungen nach § 43 Abs. 1 EnWG sowie die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung nach § 45 Abs. 2 EnWG.