Wasserschutzgebiet Manderscheid (Quellen „Nassbach“ und Quelle „Im Klaus“)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.

Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.

Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

Zum Schutz der Quellen I, II und III „Nassbach“ und der Quelle „Im Klaus“, die zusätzlich in Trockenzeiten genutzt werden soll, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständige obere Wasserbehörde ein Wasserschutzgebiet für die Verbandsgemeinde Manderscheid ausgewiesen. Das Gewinnungsgebiet liegt nordwestlich der Ortslage Karl und hat ein nutzbares Grundwasserdargebot von rd. 15.000 m3 im Jahr.

Das 86,50 ha große Wasserschutzgebiet wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt und durch 3 Schutzzonen gebildet

Durch die in der Rechtsverordnung vom 11.06.2013 erlassenen Schutzbestimmungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes trägt auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung. Diese fordert einen „guten Zustand" des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Weiterführende Informationen

Die Karte zeigt das Wasserschutzgebiet Manderscheid (Quellen "Nassbach" und Quelle "Im Klaus")
Karte des Wasserschutzgebietes Manderscheid (Quellen "Nassbach" und Quelle "Im Klaus")

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Ansprechperson

Klaus Kälberer

Tel. 0261 120-2553