16.07.25 Bekanntmachung: Wiersdorf
Bekanntmachung zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)
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1. Der Zweckverband Stausee Bitburg, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier, die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen des Ingenieurbüros BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Fleischstraße 57, 54290 Trier von Juni 2025 beantragt.
Die beantragte Gewässerbenutzung soll das Entnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser aus dem Stausee Bitburg sowie das Einleiten dieses Wassers in die Prüm (Gewässer zweiter Ordnung) in Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage am Stausee wie folgt zulassen:
Benutzung | Höchstmenge (m3/s) | Gewässer | Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück | Hochwert | Rechtswert |
Ausleitung | 6,0 | Stausee Bitburg | Wiersdorf | Wiersdorf | 2 | 1 | 5542933 | 316844 |
Einleitung | 6,0 | Prüm | Wiersdorf | Wiersdorf | 2 | 39 | 5542836 | 316829 |
Koordinatensystem: ETRS89. UTM, Zone 32
Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis soll erteilt werden zum Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage am Stausee Bitburg.
Es wird eine Laufzeit der wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis von 30 Jahren beantragt.
Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die Durchführung eines Verfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich.
Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs.1 Nr.1c) bb) i. V. m. § 92 Abs. 2 und § 96 Abs. 1 LWG.
2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 343-SAW-232-33342/2024, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus:
vom 28.07.2025 bis 27.08.2025 einschließlich
Büro / Zimmer: 201 (1. OG)
In: Rathaus Verbandsgemeinde Bitburger Land
Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg
Dienstzeiten: Während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen veröffentlicht.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 10.09.2025 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Deworastraße 8, 54290 Trier erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen sowie den Vereinigungen i. S. d. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
6. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
7. Da die SGD Nord bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 73 VwVfG personenbezogene Daten verarbeitet, wird auf die auf der Internetseite der SGD Nord veröffentlichte Datenschutzerklärung nach der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen: Datenschutz SGD Nord (rlp.de)
Bitburg, 16.07.2025
Janine Fischer
Bürgermeisterin