30.06.25 Bekanntmachung: Eisen

BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser – wie nachfolgend aufgeführt –

Fassungsart / Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

m³/a

Brunnen /
Eisen2 – Blaum

303 054 046

Eisen

4

507/1

131.400

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Wallmenrod, Verbandsgemeindewerke, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmenrod, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 30.06.2025

Im Auftrag
gez.
Erica Wüst