Heilquellenschutzgebiet Bad Ems
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 27.02.2013 ein Heilquellenschutzgebiet für 15 staatlich anerkannte Heilquellen im Stadtbereich von Bad Ems festgesetzt. Das Schutzgebiet erstreckt sich entlang der Lahn auf die Gemarkungen Bad Ems, Dausenau, Kemmenau, Arzbach, Fachbach, Frücht, Nievern, Sulzbach und Oberlahnstein im Rhein-Lahn-Kreis sowie auf die Gemarkung Welschneudorf im Westerwaldkreis. Mit einer Größe von über 3.300 Hektar handelt es sich um eines der größten Schutzgebiete in Rheinland-Pfalz.
Das Bildungsgebiet der Heilquellen befindet sich in ca. 2.000 Metern Tiefe. Um ein so tiefliegendes Fließsystem zu sichern, würde nach der Richtlinie für Heilquellenschutzgebiete grundsätzlich ein quantitativer Schutz ausreichen. Da das Wasser jedoch nach oben gedrückt wird und teilweise relativ oberflächennah aus den Quellen austritt, ist aufgrund der geminderten Schutzfunktion der Überdeckung neben dem quantitativen Schutz zusätzlich noch eine qualitative Unterschutzstellung erfolgt. Um die Qualität des Heilwassers zu schützen, wurde insbesondere der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im geschützten Gebiet eingeschränkt.
Das Schutzgebiet untergliedert sich daher in vier qualitative und drei quantitative Schutzzonen, wobei die für die einzelnen Zonen vorgesehenen Verbote strenger werden, je näher man den Quellfassungen kommt.
Das aus den Tiefen gewonnene Heilwasser weist bei seinem Quellaustritt sehr hohe Temperaturen zwischen 30°C und 60°C auf und wird, auch unter diesen geothermalen Aspekten, vor allem von den im Dezember letzten Jahres neu eröffneten Emser Thermen genutzt. Darüber hinaus dient es zur Herstellung der Emser-Quellen-Produkte, wie beispielsweise das Emser Salz, das Emser Hals- und Nasenspray, die Emser Zahncreme oder die weltberühmten Emser Pastillen.
Die zugelassene Entnahmemenge beträgt für alle Heilquellen zusammen 625.540 Kubikmeter jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 31.12.2019 befristet.
Um die Qualität des Wassers dauerhaft zu schützen, war die Ausweisung dieses Heilquellenschutzgebietes mit einem derart großen Einzugsbereich erforderlich. Als Grundlage hierfür diente ein Geologisches Gutachten des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes am 27.02.2013 durch die SGD Nord erlassen und im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz am 18.03.2013 veröffentlicht. Am darauffolgenden Tag ist die Verordnung in Kraft getreten.
Durch die Ausweisung dieses Schutzgebietes konnte eines der wichtigsten Heilwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz dauerhaft gesichert werden.
Rechtsverordnung
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