Kommunales Abwasser
Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktion unterbleibt.
Hierzu ist auch eine hinreichende Behandlung anfallender kommunaler und gewerblich-industrieller Abwässer erforderlich. In Rheinland-Pfalz haben die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird.
Die Behandlung von kommunalem Abwasser hat in Rheinland-Pfalz einen sehr hohen Standard erreicht. Im Norden von Rheinland-Pfalz wird das Abwasser von ca. 2 Mio. Einwohnern in über 500 leistungsfähigen kommunalen Kläranlagen behandelt und gereinigt. Insgesamt sind ca. 99 % der rheinland-pfälzischen Bevölkerung an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen.
Im Einzelnen verfolgt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Bereich der Gewässeraufsicht folgende Aufgaben:
- Erlaubniserteilungen für Einleitungen
Beim Einleiten von kommunalem Abwasser und Niederschlagswasser setzt die SGD Nord die Anforderungen nach dem Stand der Technik fest, um das Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen. Bestehende Erlaubnisse werden an den fortschreitenden Stand der Abwassertechnik und die strenger werdenden ökologischen Anforderungen an das jeweilige Gewässer angepasst. - Genehmigung von Kläranlagen
Die SGD Nord führt das Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Kläranlagen durch, unter Beteiligung anderer Beteiligter und Betroffener. - Überwachen der Abwasseranlagen Durch regelmäßige Überwachungen der Einleitungen aus Abwasseranlagen wird stichprobenhaft geprüft, ob beim Betrieb der Anlagen die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Weitere Informationen
Weiteres zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie -Reduzierung der Phosphor-Einträge- finden Sie hier.