01.12.25 Bekanntmachung: Wintrich
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für den Windpark Wintrich (WEA 14)
Klicken Sie hier, um zu den offengelegten Unterlagen zu gelangen.
Az.: 6620-0016#2025/0001-0380kes
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemarkung Wintrich
Die Firma Agrowea GmbH & Co. KG, Gaußstraße 2, 49767 Twist, hat am 18.06.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage, gem. § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG beantragt.
Die Inbetriebnahme ist im Januar 2027 vorgesehen.
Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 06.08.2025.
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
14 | X 355192 | Wintrich | 38 | 9 |
[1] GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Technische Daten
WEA | Anlagentyp | Nennleistung | Rotordurchmesser | Nabenhöhe | Gesamthöhe |
14 GID Nr. 7550 | Enercon | 6.000 kW | 175 m | 162 m | 249,5 m |
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs. 1 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG. Der Antragsteller hat gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs- Bericht (UVP- Bericht), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP- Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.
Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der Firma Agrowea GmbH & Co. KG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören folgende Unterlagen:
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 23.12.2025 bis zum 30.01.2026 bei dem nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Sina Keßler
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 6 im EG in den Zeiten von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Ansprechpartner: Johannes Klar
Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues
Die Auslegung erfolgt im Raum 116 im 1. OG in den Zeiten von
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/4fPXw8ZQtR8eErF
Die Antragsunterlagen sowie die vorgenannten, entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:
Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich die Möglichkeit besteht, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 23.12.2025 bis einschließlich 03.03.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, windenergie(at)sgdnord.rlp.de
oder
- Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, j.klar(at)berkastel-kues.de
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).
Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.
Für den Fall, dass Einwendungen gegen das Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält (§ 10 Abs. 6 BImSchG), wird folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt:
01.04.2026 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Sitzungssaal Raum 300
Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an andere Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgte eine gesonderte Bekanntmachung.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs. 8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.
Koblenz, den 01.12.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling