12.01.26 Bekanntmachung: Kleinmaischeid, Großmaischeid, Giershofen
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen in den Gemarkungen Kleinmaischeid, Großmaischeid + Giershofen
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Az.: 21a/07/5.1/2023/0121
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH mit Bescheid vom 15.12.2025 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
1. Zu Gunsten der Fa. Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, vertreten durch die Geschäftsführer, werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen gemäß § 4 Abs. 1 und § 10 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
WEA02 | 402027, 5598155 | Kleinmaischeid | 2 | 23/9 |
WEA03 | 402494, 5597990 | Kleinmaischeid | 2 | 46/15 |
WEA04 | 402990, 5597980 | Großmaischeid | 1 | 15/4 |
WEA05 | 402562, 5597334 | Kleinmaischeid | 2 | 14 |
WEA06 | 402884, 5597029 | Großmaischeid | 1 | 11 |
WEA07 | 403492, 5597308 | Großmaischeid | 1 | 3 |
WEA08 | 403848, 5596982 | Großmaischeid | 2 | 70/31 |
WEA19 | 403485, 5598019 | Giershofen | 5 | 54/1 |
1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigungen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.
Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung kann vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen lang, d.h. in der Zeit vom 20.01.2026 bis zum 03.02.2026 unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/G5mMQMK7b8bBEpE
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5,
56068 Koblenz oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
§ 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder - zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 12.01.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling