Überschwemmungsgebiete

Hochwasser sind ein Bestandteil des Naturkreislaufes – sie sind und werden auch zukünftig nicht zu vermeiden sein. Die Seltenheit extremer Ereignisse darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie sich wiederholen können. Daher muss unser aller Bemühen sein, negative Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu vermindern und mögliche Schäden zu begrenzen. Denn im Gegensatz zu früheren Hochwasserereignissen verursachen Hochwasser in der heutigen Zeit wesentlich größere Schäden in besiedelten Gebieten durch eine vielfach nicht hochwasserangepasste Nutzung. Deshalb ist es erforderlich, das Schadenspotenzial in gefährdeten Bereichen aus Vorsorgegründen zu reduzieren.

Der vorbeugende Hochwasserschutz wird daher umso wichtiger. Zum vorbeugenden Hochwasserschutz zählt insbesondere die Flächenvorsorge in Form der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung. Mit den Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung ist bereits heute ein Instrument vorhanden, dem Hochwasserschutz bei künftigen Vorhaben Rechnung zu tragen.

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten dient durch die Freihaltung der Abfluss- und Retentionsräume nicht nur der Allgemeinheit, sondern insbesondere auch den betroffenen Bürgern selbst, da sie die mögliche Ausdehnung von Überflutungen erfahren und ihre Vorhaben danach ausrichten können. Sie reduzieren damit wesentlich die Gefahr eigener Hochwasserschäden.