15.09.25 Bekanntmachung: Oberpierscheid
Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung zu Gunsten Herrn Andreas Metz, Oberpierscheid, zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit BHKW und Gärrestlager in 54649 Oberpierscheid
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgendes bekannt:
A. Zu Gunsten des Herrn Andreas Metz, Borenweg 7, 54636 Altscheid, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 107/30 und 112/11 eine Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle, bei der die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag und einer Produktionskapazität von jährlich 1,2 Mio. Normkubikmetern Rohgas oder mehr (hier: Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 33,84 t/d und einer Produktionskapazität von 2,3 Mio. Nm³/d) sowie als Nebeneinrichtungen eine Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungseinrichtung (hier: Blockheizkraftwerk) durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (hier: Biogas), mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt (hier: Blockheizkraftwerk [BHKW] bestehend aus 4 BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von insg. 4,78 MW) und eine Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten mit einer Lagerkapazität von 6.500 Kubikmetern oder mehr (hier: 6.948 m³) nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, zu errichten und zu betreiben.
In der Anlage dürfen nur die in der als Anlage 1 beigefügten Positivliste aufgeführten Abfälle behandelt und gelagert werden.
B. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord einzulegen.
Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
oder - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz, deren Nutzung auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der VPS erfolgt, die auf der Internetseite https://mdi.rlp.de/service/kontakt/virtuelle-poststelle/ zum Download bereitstehen
oder - durch Übermittlung einer von dem Erklärenden signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (besonderes Behördenpostfach – beBPo) nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsverordnung
erhoben werden.
C. Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen werden zur Einsichtnahme vom 16.09.2025 bis 29.09.2025 auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich gemacht: https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen
D. Hinweise:
- Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.
- Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 15.09.2025
Im Auftrag
gez.
Rahel Mergen
___________________________________________________________________________________________________
Fußnote:
1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.