Medizinischer Arbeitsschutz
Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit der Untersuchung, Bewertung und Begutachtung der Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen und seiner Gesundheit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit andererseits. Dabei geht es um die Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit und der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.
Hierzu sind folgende Handlungsfelder maßgebend:
- die Bereitstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit,
- die Ursachenermittlung und die Ableitung von präventiven Maßnahmen bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
- die Mitwirkung bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
Ansprechperson
Staatliche Gewerbeärzte
Dr. Thomas Zenker
Tel. 0261 120-2032