Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit allen Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Dabei geht es um die Verhinderung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten sowie den Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen durch die Förderung seiner physischen und psychischen Gesundheit.

Hierzu sind folgende Handlungsfelder maßgebend:

  • Begutachtung von Berufskrankheiten 
  • Durchführung von Betriebsinspektionen 
  • Bearbeitung sämtlicher Fragen des Medizinischen Arbeitsschutzes, die sich aus chemischen, physikalischen, biologischen oder psychischen Belastungen ergeben, z. B. im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes usw.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Arbeitsschutzprojekten der Gewerbeaufsicht sowie in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD), Unfallversicherungsträgern, Verbänden, Kammern u. a.
  • Mitarbeit in Fachgremien

Kontakt

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Staatliche.Gewerbeaerzte@
sgdnord.rlp.de

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Fax
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