Medizinischer Arbeitsschutz
Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit allen Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Dabei geht es um die Verhinderung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten sowie den Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen durch die Förderung seiner physischen und psychischen Gesundheit.
Hierzu sind folgende Handlungsfelder maßgebend:
- Begutachtung von Berufskrankheiten
- Durchführung von Betriebsinspektionen
- Bearbeitung sämtlicher Fragen des Medizinischen Arbeitsschutzes, die sich aus chemischen, physikalischen, biologischen oder psychischen Belastungen ergeben, z. B. im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes usw.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Arbeitsschutzprojekten der Gewerbeaufsicht sowie in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD), Unfallversicherungsträgern, Verbänden, Kammern u. a.
- Mitarbeit in Fachgremien
Kontakt
E-Mail
Staatliche.Gewerbeaerzte@
sgdnord.rlp.de
Telefon
0261 120-2032
Fax
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Postanschrift
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
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56068 Koblenz
Deutschland