Natura 2000

Mit der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 wurde von der EU in den Mitgliedsstaaten die rechtliche Grundlage für ein europäisches Verbundsystem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt eingeführt. In der Folge stellte Rheinland-Pfalz 120 FFH-Gebiete und 57 Vogelschutzgebiete unter den Schutz des Naturschutzgesetzes. 85 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 163.937 ha und 23 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 143.137 ha befinden sich im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord. Details über diese Gebiete insbesondere auch zum Schutzzweck und zu den Erhaltungszielen sowie zur genauen Abgrenzung finden sich auf den Natura 2000 Seiten im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Ein wesentliches Instrument zur Erhaltung der Gebiete sind Bewirtschaftungspläne, die von der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Nord für die Gebiete in ihrem Bereich aufgestellt werden. Über Stand und Inhalt der Bewirtschaftungsplanung geben die Seiten zur Bewirtschaftungsplanung im Landschaftsinformationssystem Auskunft.
In den Natura 2000 Gebieten im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherstellung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes initiiert, durchgeführt und gefördert.
Beispielhaft sind folgende Projekte aufgeführt: 

Gelbbauchunke im Gras
Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Die meisten Amphibienarten sind durch den Verlust ihrer Lebensräume stark gefährdet – so auch im Naturraum Westerwald. Ohne unterstützende Artenhilfsmaßnahmen ist ein langfristiges Überleben der Populationen kaum möglich. 
Abbaubetriebe bilden jedoch für Amphibien gute Sekundärhabitate, da durch den laufenden Betrieb die Sukzession aufgehalten werden kann und die Laichgewässer erhalten bleiben. Deswegen fiel im Jahre 1993 der Startschuss für eine nachhaltige und vorbildliche Zusammenarbeit von Industrie und Naturschutz zum Nutzen der heimischen Amphibienvorkommen, denn das ehemals ausschließlich für den Laubfrosch angelegte Förderprogramm hat sich mittlerweile zu einem beispielhaften Schutzprojekt für fast alle im Westerwald heimischen Amphibien entwickelt. 
Ziel des Projektes ist die dauerhafte Erhaltung stabiler Amphibienbestände durch Erhaltung und Optimierung der bekannten Quellpopulationen, der Wiederherstellung geeigneter Biotopstrukturen sowie deren Vernetzung durch Trittsteine / Vernetzungsachsen. Zielarten sind insbesondere die Arten der FFH-Richtlinie, darunter Gelbbauchunke, Kammmolch und Kreuzkröte.
Das Projekt wird im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert. Die Kofinanzierung erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die positiven Erfahrungen im Projektverlauf haben auch dazu geführt, dass seitens des Landes Rheinland-Pfalz im September 2005 eine Rahmenvereinbarung zum Schutz von Amphibien des Anhanges II der FFH-Richtlinie mit dem Bundesverband keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. abgeschlossen wurde. 
 

Braunkehlchen auf Holzpfahl mit Wiese im Hintergrund
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) auf Ansitzwarte

Dem dramatischen Rückgang der Wiesenvogelarten wird im Rahmen dieses „Pilotprojektes“ durch Strukturverbesserungsmaßnahmen in der Landschaft begegnet. Die Projektkulisse liegt größtenteils im VSG „Westerwald“, deckt aber auch Bereiche mit wertvollen Restvorkommen der Wiesenvogelarten ab, die außerhalb des VSGs liegen. Ziel des Projektes ist die enge Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Landwirten, um günstige Rahmenbedingungen für das Braunkehlchen als Leitart zu schaffen:

-kurzfristige Bereitstellung von potenziellen Brut- und Aufzuchthabitaten mit möglichst weniger Störung von Mitte April bis Ende Juli.
-hinreichende Bereitstellung an vertikalen Strukturen als Ansitzwarte für Altvögel sowie ausreichende Nahrungsressourcen (blüten- und insektenreiche Flächen im oben genannten Zeitraum).

Als Ausgleich für die Landwirte wird ihnen eine Brutzeitprämie für die Bereitstellung der Habitate, eine Erschwernisprämie für die Bereitstellung der Ansitzwarten und Nahrungsressourcen und eine Nachweisprämie pro nachgewiesenem Brutpaar bzw. besetztem Revier ausgezahlt.
Ein jährliches Monitoring begleitet diese Maßnahmen und aus den gewonnenen Erfahrungen werden nachhaltige, landesweit übertragbare Strategien zur Erhaltung insbesondere der Leitarten Braunkehlchen und Wiesenpieper entwickelt. Seitdem das Projekt im Jahr 2018 begonnen hat, können positive Bestandentwicklungen der beiden Arten im Westerwald festgestellt werden. Finanziert wird das Projekt durch die Aktion Grün des Landes.
 

Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) (Bild: BWP "Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“)

Im Rahmen eines EULLE-Projektes (Europäisches Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung) wurden 2019 wichtige Eingänge innerhalb des FFH-Gebietes „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“ eingezäunt, um eine Beruhigung des Stollensystems zu erreichen. 

Unterirdische Stollen sind wichtige Überwinterungsquartiere von Fledermäusen. Viele dieser Stollen sind einem illegalen Besucherdruck durch Hobby-Forscher, Geo-Touristen und Geocachern ausgesetzt. Besonders in den Wintermonaten ist dadurch eine Störung und Gefährdung der winterschlafenden Fledermäuse gegeben. Das Aufwachen aus dem Winterschlaf kann aufgrund des hohen Energieverbrauchs tödlich enden. Dementsprechend ist eine Beruhigung des Stollensystems notwendig für das FFH-Gebiet „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“, welches eine zentrale Rolle im Fledermausschutz von Rheinland-Pfalz spielt. Durch den spätmittelalterlichen Abbau konnten die Fledermäuse eine lange Tradition ausbilden, so dass diese Stollen nun zu den bedeutendsten Winterquartieren in Mitteleuropa zählen. Untersuchungen zeigen, dass in diesem Stollenkomplex jährlich bis zu 100.000 Individuen anzutreffen sind. Der Einzugsbereich der Basaltgruben reicht über Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus, so dass ihnen eine gesamteuropäische Bedeutung zukommt. Bisher wurden 16 Fledermausarten in den Gruben nachgewiesen. 

Vogel sitzt im Baum
Wendehals (Jynx torquilla)

Die „Hintere Dick“ ist mit 40 ha einer der größten zusammenhängenden Streuobst- Bestände im UNESCO Kultur- und Naturerbe Mittelrhein. Ein Großteil der „Hinteren Dick“ liegt im Vogelschutzgebiet „Mittelrheintal“. Durch die Pflegemaßnahmen der vergangenen Jahre sind viele Obstbäume freigestellt worden. Sie bedürfen eines dringenden Sanierungs- und Erhaltungsschnittes damit der Streuobstcharakter noch einige Jahre gewährleistet ist. Dies ist ein wichtiger Schritt um eines der letzten verbliebenen Gebiete mit großer Streuobstbedeckung in RLP zu bewahren und zu sichern. 

Eine Vielzahl an Arten profitiert von dieser Maßnahme, unter anderem die Zielarten Mittelspecht und Wendehals, da Streuobstwiesen sowohl Nahrungshabitat als auch Lebensraum darstellen.

Vergleiche hierzu auch die "Sonderseite" zu den Maßnahmen in der "Hinteren Dick" 

Grüne Smaragdeidechse im Gras
Westliche Smaragdeidechse (Lacerta bilineata)

Das Tauberbachtal ist ein Seitental westlich von Rhens, welches eines der nördlichsten Vorkommen der Westlichen Smaragdeidechse in Europa beherbergt. Das Vorkommen ist seit fast 150 Jahren bekannt. Seitdem ist der Weinbau im Tauberbachttal jedoch fast zum Erliegen gekommen. Nur noch zwei kleine Weinberge gibt es dort. Dementsprechend ist der für die Westliche Smaragdeidechse wichtige Weg als Sonnplatz fast vollkommen verbuscht. Durch die Freistellung der ehemaligen Weinberge sowie einer anschließenden Beweidung können die Lebensräume der Westlichen Smaragdeidechse sichergestellt werden.
 

Das Bild zeigt eine Landschaft mit Wachholderheide
Wacholderheide

Im nördlichen Rheinland-Pfalz finden sich innerhalb des FFH-Gebietes „Wacholderheiden der Osteifel“ unter anderem seltene Biotopkomplexe aus Zwergstrauchheiden, Wacholderbeständen (LRT 5130) und Mageren Flachlandwiesen (LRT 6510). Entstanden ist diese kulturhistorisch bedeutsame Heidelandschaft durch eine bis zum frühen 19. Jahrhundert praktizierte Niederwald- und Schiffelwirtschaft mit Schafbeweidung. Mit dem Rückzug der Weidewirtschaft hat sich das Gebiet zunehmend durch Vergrasung, Verbuschung und Wiederbewaldung verändert. Dadurch war der LRT 5130 „Wacholderheide“, welcher mit 57 ha der flächengrößte Lebensraumtyp im FFH-Gebiet ist und dessen Erhalt wesentlicher Bestandteil des Erhaltungsziels des FFH-Gebietes ist, gefährdet.


Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken wurde in den Jahren 2005 bis 2010 das EU-LIFE-Projekt "Schutz und Pflege der Wacholderheiden der Osteifel" durchgeführt. Projektträger war die Verbandsgemeinde Vordereifel. Die Wacholderbestände wurden freigestellt, teilweise durch Plaggen oder Choppern erneuert und durch eine kombinierte Schaf-/Ziegenbeweidung beweidet. Die Folgepflege in Form von regelmäßigen Freistellungen und Beweidung, wird über die Stiftung Natur und Umwelt des Kreises und die Biotopbetreuung des Landes durchgeführt. Das FFH-Gebiet ist Lebensraum der landesweit vom Aussterben bedrohten Heidelerche. Außerdem gehört das Gebiet zum Kernlebensraum der Wildkatze. 

Wiese mit Bäumen im Hintergrund
Frisch verfüllter Graben im Weyrichsbruch

Moore sind sehr sensible Lebensräume, deren Schutz nur durch vielfältige ineinandergreifende Maßnahmen gewährleisten werden kann. Neben der Kontrolle und Ertüchtigung vorhandener Dämme werden im Bereich des Weyrichsbruches Gräben verfüllt und unerwünschter Bewuchs entfernt. 
Durch diese Maßnahmen werden die Lebensraumtypen 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ und 91D0 „Moorwälder“ geschützt und gefördert. Die Projektkulisse liegt im FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“, dessen Erhaltungsziel auch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ungenutzter mooriger Lebensräume ist. Da nur ca. 7 ha des FFH-Gebietes LRT 7140 und LRT 91D0 sind, ist der Moorschutz im Weyrichsbruch von hoher Bedeutung für das FFH- Gebiet.
Die Maßnahmen werden durch Untersuchungen bezüglich der Flora, der Fauna, der Torfmächtigkeit sowie der Hydrologie begleitet. Das Projekt wird im Rahmen von Aktion Grün gefördert und durch die Stiftung Natur und Umwelt durchgeführt.
 

Ansprechpersonen

Volker Hartmann
Tel. 0261 120 2156