Referat 43 – Bauwesen

  • Fachaufsicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden
  • Vollzug der Landesbauordnung
  • Kenntnisgabe- und Zustimmungsverfahren bei Vorhaben der Landesverteidigung
  • Entscheidungen nach §§ 37 Abs. 1 und 246 Abs. 14 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Mitwirkung bei Zulassungsverfahren für bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
  • Entscheidungen über Beschwerden, Eingaben und Petitionen in Bausachen
  • Prüfung der Widerspruchsbescheide der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse
  • Bescheidung von Widersprüchen der Städte und Gemeinden im Städtebaurecht
     

  • Mittelpunkt sind Dienstleistungsaufgaben, sowohl behördenintern als auch extern
  • Brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der SGD Nord in den Bereichen:
    • des Bundesimmissionsschutzgesetzes
    • der Abfallgesetze
    • des Wasserrechts (WHG, LWG)
    • der Gewerbeaufsicht
  • Brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und Brandschutz-dienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen
  • Ansprechpartner für Architekten und Planer in Fragen des baulichen Brandschutzes bei Problemstellungen mit grundsätzlicher Bedeutung.

  • Baufachliche Prüfstelle gemäß den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit geförderten Bauprojekten
  • Dem Referat obliegen dabei folgende Aufgaben:
    • Beratung des Vorhabenträgers und seines Architekten bezüglich Standortwahl, Raumprogramm und Entwurfsplanung
    • Prüfung der Bauunterlagen
    • Überprüfung der Bauausführung
    • Prüfung des Verwendungsnachweises
  • Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme sind der sparsame und wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Fördermittel, sowie die ordnungsgemäße Verwendung Ziel unserer Arbeit

  • Aufsicht über die Genehmigungsbehörden
  • Genehmigung von Bauleitplänen
  • Mitwirkung in Bauleitplanverfahren
  • Fachliche Stellungnahmen in Fragen des Städtebaus
  • Städtebauliche Beurteilung von Vorhaben bei Verfahren der SGD Nord nach dem Recht der Raumordnung (einschl. Einvernehmen oder Benehmen bei ZAB) und den Fachgesetzen
  • Koordinierende Stellungnahmen zu Bauleitplanungen im Welterbe Gebiet

  • Handlungsgrundlage ist das von der Initiative Baukultur entwickelte Handlungsprogramm 
    • Ziel: Die herausragenden baukulturellen Werte des Welterbes auch für kom-mende Generationen zu bewahren und fortzuentwickeln
  • Initiieren und mitwirken bei verschiedensten Projekte im Gebiet des Welterbes Oberes Mittelrheintal
  • Entwicklung von Leitlinien für das qualitätsvolle Bauen:
    • Leitfaden Baukultur
    • Leitfaden Farbkultur
    • Leitfaden Straßenraumgestaltung
  • Unterstützen und beraten bei baulichen Fragestellungen
  • Öffentlichkeitsarbeit: 
    • Wir informieren über relevanten baulichen Fragestellungen im Welterbe 
    • Wir sind vor Ort präsent und fördern den Gedankenaustausch
    • Wir initiieren Veranstaltungen, Workshops und Gesprächsrunden mit verschiede-nen inhaltlichen Schwerpunkten
  • Netzwerk:
    • Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanverfahren im WOM
    • Abstimmungen mit Städten und Gemeinden bei Baumaßnahmen im WOM

Ansprechperson

Frank Hastenteufel
Tel. 0261 120-2083