Referat 43 – Bauwesen
- Fachaufsicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden
- Vollzug der Landesbauordnung
- Kenntnisgabe- und Zustimmungsverfahren bei Vorhaben der Landesverteidigung
- Entscheidungen nach §§ 37 Abs. 1 und 246 Abs. 14 Baugesetzbuch (BauGB)
- Mitwirkung bei Zulassungsverfahren für bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Entscheidungen über Beschwerden, Eingaben und Petitionen in Bausachen
- Prüfung der Widerspruchsbescheide der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse
- Bescheidung von Widersprüchen der Städte und Gemeinden im Städtebaurecht
- Mittelpunkt sind Dienstleistungsaufgaben, sowohl behördenintern als auch extern
- Brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der SGD Nord in den Bereichen:
- des Bundesimmissionsschutzgesetzes
- der Abfallgesetze
- des Wasserrechts (WHG, LWG)
- der Gewerbeaufsicht
- Brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und Brandschutz-dienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen
- Ansprechpartner für Architekten und Planer in Fragen des baulichen Brandschutzes bei Problemstellungen mit grundsätzlicher Bedeutung.
- Baufachliche Prüfstelle gemäß den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit geförderten Bauprojekten
- Dem Referat obliegen dabei folgende Aufgaben:
- Beratung des Vorhabenträgers und seines Architekten bezüglich Standortwahl, Raumprogramm und Entwurfsplanung
- Prüfung der Bauunterlagen
- Überprüfung der Bauausführung
- Prüfung des Verwendungsnachweises
- Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme sind der sparsame und wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Fördermittel, sowie die ordnungsgemäße Verwendung Ziel unserer Arbeit
- Aufsicht über die Genehmigungsbehörden
- Genehmigung von Bauleitplänen
- Mitwirkung in Bauleitplanverfahren
- Fachliche Stellungnahmen in Fragen des Städtebaus
- Städtebauliche Beurteilung von Vorhaben bei Verfahren der SGD Nord nach dem Recht der Raumordnung (einschl. Einvernehmen oder Benehmen bei ZAB) und den Fachgesetzen
- Koordinierende Stellungnahmen zu Bauleitplanungen im Welterbe Gebiet
- Handlungsgrundlage ist das von der Initiative Baukultur entwickelte Handlungsprogramm
- Ziel: Die herausragenden baukulturellen Werte des Welterbes auch für kom-mende Generationen zu bewahren und fortzuentwickeln
- Initiieren und mitwirken bei verschiedensten Projekte im Gebiet des Welterbes Oberes Mittelrheintal
- Entwicklung von Leitlinien für das qualitätsvolle Bauen:
- Leitfaden Baukultur
- Leitfaden Farbkultur
- Leitfaden Straßenraumgestaltung
- Unterstützen und beraten bei baulichen Fragestellungen
- Öffentlichkeitsarbeit:
- Wir informieren über relevanten baulichen Fragestellungen im Welterbe
- Wir sind vor Ort präsent und fördern den Gedankenaustausch
- Wir initiieren Veranstaltungen, Workshops und Gesprächsrunden mit verschiede-nen inhaltlichen Schwerpunkten
- Netzwerk:
- Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanverfahren im WOM
- Abstimmungen mit Städten und Gemeinden bei Baumaßnahmen im WOM
Ansprechperson
Frank Hastenteufel
Tel. 0261 120-2083