Sprengstoff und Pyrotechnik
Sprengstoffe ermöglichen heute in vielen Bereichen ein wirtschaftliches und sicheres Arbeiten. Sie werden beim Straßen- und Tiefbau, bei der Gewinnung von Bodenschätzen, beim Abbau mineralischer Rohstoffe, beim Apparatebau und in der Pyrotechnik für die Herstellung von Feuerwerkskörpern verwendet. Als Treibsatz für Airbags helfen sie Leben zu retten.
Selbst im privaten Bereich kommt man mit nicht ganz ungefährlichen Sprengstoffen in Kontakt, ob an Silvester (Silvesterfeuerwerk) oder als Sportschütze.
Das Sprengstoffgesetz und die darauf gestützten Verordnungen regeln
- die Ein- und Ausfuhr,
- die Herstellung,
- die Verwendung,
- die Aufbewahrung,
- den Vertrieb
explosionsgefährlicher Stoffe.
Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es, Menschen und Sachen vor Gefahren durch Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie krimineller Missbrauch sollen verhindert werden.
Ansprechpersonen
Zentralreferat
Dr. Wolfgang Mikolaiski
Tel. 0261 120-2173
Regionalstelle Idar-Oberstein
Dr. Thomas Rimke
Tel. 06781 565-0
Regionalstelle Koblenz
Raimund Schröder-Vonhören
Tel. 0261 120-2192
Regionalstelle Trier
Dr. Frank Sosath
Tel. 0651 4601-5231
Download
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins
- Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Befähigungsscheins
- Antrag auf Erteilung/ Änderung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
- Anzeige für das Abbrennen: LBM-Antrag zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern (externes Formular, nicht barrierefrei)
- Flyer zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk
- Anzeige Silvesterverkauf
- Anzeige zum Umgang mit Airbag und Gurtstraffern