Arbeitsschutz
Schutz des Menschen am Arbeitsplatz
In Rheinland-Pfalz ist die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Nord für die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz zuständig.
Wesentliche gesetzliche Regelungen im Arbeitsschutz enthält das Arbeitsschutzgesetz mit den Elementen der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation sowie die weiterführenden Verordungen, wie u.a. die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Biostoffverordnung.
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Jahresberichte der Gewerbeaufsicht
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen. Ziel ihrer Zusammenarbeit ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.
Explosionsschutzportal der BG Rohstoffe und chemische Industrie





