Abteilungen und ihre Aufgaben
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Organisationstruktur und das breite Aufgabenspektrum der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Die Abteilung 1 „Zentrale Aufgaben“ kümmert sich um Personal, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Zentrale Dienste, Haushalt und Controlling sowie Öffentlichkeitsarbeit. Auch der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein wichtiges Aufgabenfeld.
Damit ist die Abteilung 1 innerhalb der Behörde Bindeglied zwischen den ressortorientierten Fachabteilungen, die sie personell und sachlich ausstattet und wirkt zugleich als moderner Dienstleister nach außen.
Zu den verantwortungsvollen Aufgaben gehört auch die Ausbildung junger Menschen mit unterschiedlichen Abschlüssen, um gegenwärtige und zukünftige Anforderungen mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal bestmöglich erfüllen zu können.
Referate der Abteilung 1
Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Verbraucherschutz sind zentrale Aufgabenfelder der Gewerbeaufsicht. Die Aufgaben werden von den Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz, Trier und dem Zentralreferat in Koblenz wahrgenommen.
Arbeitsschutz
Überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen, zu schnelle Taktung von Arbeitsabläufen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen führen zu arbeitsbedingtem Stress, der die Gesundheit der Arbeitnehmer ernsthaft gefährden kann. Darüber hinaus können der Einsatz von Arbeitsstoffen mit gefährlichen Eigenschaften sowie besondere Bedingungen am Arbeitsplatz wie z. B. bei Hitze-, Kältearbeitsplätzen, Arbeit in engen Räumen oder unter erhöhtem Luftdruck den Stress potenzieren. Und nicht jeder Arbeitnehmer kann die gleiche Belastung tragen. Es gibt sensible Arbeitnehmer wie z. B. Jugendliche, schwangere Frauen oder stillende Mütter.
Die Gewerbeaufsicht überprüft die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Der Medizinische Arbeitsschutz führt darüber hinaus arbeitsmedizinische Untersuchungen und Begutachtungen durch und berät zu präventiven Maßnahmen für mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Immissionen
Lärm, Austritt von Schadstoffen in die Luft, Strahlung und Lichtimmissionen, die durch Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe entstehen können, sind geeignet, die Umwelt nachhaltig zu schädigen. Der Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und vergleichbaren Einwirkungen ist daher im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen verankert.
Bereits im Rahmen von Genehmigungsverfahren beurteilt und bewertet die Gewerbeaufsicht fachtechnisch, ob durch das geplante Vorhaben die Immissionswerte der luftgetragenen Schadstoffe, von Lärm und Strahlung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden können. Ob die Anlagen entsprechend dem Genehmigungs- oder Zulassungsbescheid errichtet und betrieben werden und ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen, überprüft die Gewebeaufsicht durch Vor-Ort-Inspektionen. Festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können, werden geahndet.
Verbraucherschutz
Auf dem EU-Markt angebotene fehlerbehaftete Arbeitsmittel, Medizinprodukte und technische Verbraucherprodukte, nicht registrierte Chemikalien oder in falsche Hände abgegebene gefährliche Stoffe oder Gemische können zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen. Zur diesbezüglichen Überwachung des Marktes wurde ein EU-weites Netzwerk eingerichtet, in das auch die Gewebeaufsicht eingebunden ist. In Kooperation mit dem Zoll, mit Chemikalien- und Ordnungsbehörden kontrolliert die Gewebeaufsicht sowohl die Online-Märkte als auch die Märkte vor Ort und ermittelt mögliche Verstöße gegen die einschlägigen Vorgaben bei den Marktbeteiligten (Hersteller, Händler, Importeure usw.), die entsprechend zu ahnden sind.
Referate der Abteilung 2
- Referat 21a – Zentralreferat
- Referat 21b – Staatliche Gewerbeärzte, Medizinischer Arbeitsschutz
- Referat 22 – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
- Referat 23 – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
- Referat 24 – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier
Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz und Trier
- Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigeverfahren
- Beratungs- und Überwachungstätigkeit
- Technischer Arbeitsschutz
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Anlagensicherheit
- Sozialer Arbeitsschutz
- Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen, Licht
- Sprengstoffwesen, Pyrotechnik
- Gefahrstoffe, Biostoffe, Gefahrgüter
- Sicherheit gentechnischer Anlagen und Erzeugnisse
- Geräte- und Produktsicherheit
- Strahlenschutz
- Elektromagnetische Felder
In der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz arbeiten über 150 Menschen verschiedenster Berufe zusammen. Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Technik, Ingenieurwesen, Biologie, Chemie, Recht und Verwaltung. Alle zusammen bilden ein gut funktionierendes Räderwerk.
Die Folgen des Klimawandels bestimmen zunehmend die Arbeit der Abteilung 3. Hochwasserschutz und -vorsorge gehören genauso zu ihren Aufgaben wie die Verhinderung zu hoher Temperaturen und Schadstoffbelastungen bei Niedrigwasser. Sie kümmert sich um 11.000 Kilometern Gewässer als Lebensraum für Fische und viele andere Arten. Sie sorgt dafür, dass es auch in Zukunft genügend Trinkwasser von guter Qualität zu einem angemessenen Preis geben wird. Außerdem betreut sie Unternehmen, die durch hochwertiges Recycling die Ressourcen unseres Planeten schonen.
Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz wird von Thomas Müller geleitet und besteht aus vier Referaten. Das Zentralreferat in Koblenz kümmert sich um die Durchführung zahlreicher schwieriger Genehmigungsverfahren. Die Regionalstellen in Trier, Montabaur und Koblenz sind als Fachbehörden nah bei den Menschen.
Referate der Abteilung 3
Referat 41 – Raumordnung/Landesplanung
Die Raumordnung ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes. Die Umsetzung der Raumordnung obliegt den Ländern (Landesplanung) und in den Ländern mit mehr als einem Oberzentrum zusätzlich den Regionen (Regionalplanung).
Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport.
Obere Landesplanungsbehörden sind die SGD Nord und die SGD Süd.
Untere Landesplanungsbehörden sind die Kreisverwaltungen.
Die Raumordnung befasst sich mit bedeutsamen Vorhaben der Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur, wie z. B. große Gewerbegebiete, Rohstoffabbauvorhaben, Windenergieanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlagen oder Straßenplanungen wie z. B. neue Ortsumgehungen.
Dem Referat Raumordnung, Landesplanung zugeordnet ist auch die Koordinierung von Stellungnahmen aus dem Fachbereichen des eigenen Hauses in bergbaulichen und verkehrsrechtlichen Abstimmungsverfahren, bei Flurbereinigungsverfahren sowie bei Verfahren nach dem Landeswaldgesetz.
Auch die laufende Raumbeobachtung als Grundlage für die Bewertung konkurrierender Raumansprüche wird hier geführt. Seit 2007 steht im Behördennetz Rheinland-Pfalz das Rauminformationssystem der SGD Nord ROK25 Online mit den Daten des Raumordnungskatasters zur Verfügung.
Referat 42 – Naturschutz
Als Obere Naturschutzbehörde hat die SGD Nord für ihren Bereich die folgenden Aufgaben:
- Ausweisung von Naturschutzgebieten
- Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne
- Koordinierung und Begleitung von Biotoppflegemaßnahmen
- Vollzug der Artenschutzgesetzgebung
- Erteilung von Befreiungen von Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
- aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls
- Mitwirkung bei Planungen und Zulassungsverfahren anderer Fachbereiche wie der Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Straßen- und Schienenwegebau, mit dem Ziel Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren
- Finanzierung und Bezuschussung naturschutzfachlicher Planungen
Im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde betreibt die Obere Naturschutzbehörde landesweit das Landschaftsinformationssystem (LANIS), stellt die naturschutzfachlichen Datengrundlagen für ein rechtssicheres und effizientes Verwaltungshandeln der Naturschutzbehörden, Genehmigungsbehörden und Verfahrensträger im Land bereit und gewährleistet die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Schaffung einer einheitlichen Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.
Referat 43 – Bauwesen
Als Obere Bauaufsichtsbehörde nimmt die SGD Nord die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden in 14 Kreisverwaltungen, 8 Stadtverwaltungen und 2 Verbandsgemeindeverwaltungen wahr. Sie berät die Unteren Bauaufsichtsbehörden in allen Fragen des Baurechts und bescheidet Beschwerden, Eingaben und Petitionen von Bürger*innen. Ferner prüft sie Widerspruchsbescheide der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse.
Vor Baubeginn sind Pläne für Vorhaben der Landesverteidigung der oberen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Sollen Bauprojekte des Bundes oder des Landes errichtet werden, die von den Vorschriften des Bauplanungsrechts abweichen, bedarf es der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde.
Bei spezialgesetzlichen Genehmigungsverfahren und bei Anlagenrevisionen in der Zuständigkeit der SGD Nord prüft das Referat Bauwesen den baulichen Brandschutz.
Darüber hinaus genehmigt die SGD Nord Flächennutzungspläne und genehmigungspflichtige Bebauungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, ebenso genehmigungspflichtige Bebauungspläne von sonstigen Städten und Gemeinden, die ganz oder teilweise mit dem räumlichen Geltungsbereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets oder städtebaulichen Entwicklungsbereichs zusammenfallen.
Als Widerspruchsbehörde prüft und bescheidet die SGD Nord Widersprüche von Städten und Gemeinden gegen Genehmigungsentscheidungen über Bauleitpläne.
Nach den sogenannten Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau) prüft die SGD Nord Bauprojekte insbesondere des Hochbaues, für die eine Bewilligung von Landesmitteln beantragt ist, in baufachlicher Hinsicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schulen, Rathäuser, Schwimmbäder, soziale, wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur, Forschungs- und Technologieinfrastruktur.
Über die Initiative Baukultur für das Welterbe Oberes Mittelrheintal werden verschiedenste Projekte entwickelt und unterstützt. Bei vielen planerischen und baulichen Fragestellungen in diesem Bereich wird SGD Nord beratend tätig. Außerdem wird die Öffentlichkeit über aktuelle Themen informiert.
Referat 44 – Entschädigung, Enteignung, Datenschutz und Transparenz
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist die zuständige Entschädigungs- und Enteignungsbehörde für das nördliche Rheinland-Pfalz.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und Allgemeinem Wohl führt sie Verfahren durch, um Maßnahmen aus den Bereichen von Bahnbau, Bauen, Denkmalschutz, Energie, Immissionsschutz, Naturschutz, Straßenbau, Wasser oder Zivilem Flugplatzbau umzusetzen und die angemessene Entschädigung zu bestimmen.
Das Referat 44 ist darüber hinaus für die Themenbereiche „Datenschutz und Transparenz“ zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten Datenschutz und Ihr Recht auf Information.