Immissionsschutz

Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen wird der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen geregelt. Der Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu schützen.

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren beurteilen und bewerten wir, ob die Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Im Rahmen von Inspektionen überprüfen wir, ob Anlagen entsprechend dem Genehmigungs- oder Zulassungsbescheid errichtet und betrieben werden und ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen.