Heilquellenschutzgebiete

Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Sie können auf Antrag vom zuständigen Gesundheitsministerium (MWG) nach Anhörung des Landesamtes für Umwelt (LfU) im Einvernehmen mit der Obersten Wasserbehörde, dem Umweltministerium (MKUEM), und dem für Tourismus, Bäder- und Kurwesen zuständigen Ministerium (MWVLW) „staatlich anerkannt“ werden.

 

Schutz von Heilquellen

Analog zu den Trinkwasserschutzgebieten werden um Heilquellen einzelne Schutzzonen ausgewiesen, in denen entsprechend den hydrogeologischen Gegebenheiten Nutzungseinschränkungen oder auch Verbote verhängt werden können. Ein „Heilquellenschutzgebiet“ wird durch Rechtsverordnung ausgewiesen (Festsetzung), dazu ist die SGD Nord als Obere Wasserbehörde nach Anhörung des Landesamtes für Umwelt (LfU) gesetzlich ermächtigt. Nach dem am 30. Juli 2015 in Kraft getretenen neuen Landeswassergesetz sind in Heilquellenschutzgebieten Tiefbohrungen (Fracking) mit der Gefahr der Verschleppung von Verunreinigungen (Flowbacks) verboten.

 

Von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurden folgende Heilquellenschutzgebiete neu ausgewiesen: