Raumordnung und Landesplanung
Die Raumordnung ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes. Die Umsetzung der Raumordnung obliegt den Ländern (Landesplanung) und in den Ländern mit mehr als einem Oberzentrum zusätzlich den Regionen (Regionalplanung).
Die Leitvorstellungen der Raumordnung ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und dem rheinland-pfälzischen Landesplanungsgesetz (LPlG).
Zuständige Landesplanungsbehörden sind:
- das Ministerium des Innern und für Sport als Oberste Landesplanungsbehörde
- die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd als Obere Landesplanungsbehörden
- die Kreisverwaltungen als Untere Landesplanungsbehörden (Auftragsangelegenheit)
Die SGD Nord, als Mittelinstanz der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung, ist Obere Landesplanungsbehörde für den Bereich der
- kreisfreien Städte Koblenz und Trier
- Landkreise: Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg- Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis.
Der räumliche Bereich der SGD Nord umfasst ca. 65,5% (12.996,63 km²) der Landesfläche mit ca. 49,7 % (rd. 1.999.065 Einwohner, Stand: 31.12.2014) der Landesbevölkerung. Die 14 Landkreise setzen sich aus 16 verbandsfreien Gemeinden und 87 Verbandsgemeinden bei insgesamt 1650 Gemeinden zusammen.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Rheinland-Pfalz)
Dem Referat 41 - Raumordnung, Landesplanung - obliegt innerhalb der SGD Nord darüber hinaus die Koordinierung von Stellungnahmen bei verkehrsrechtlichen und bergbaurechtlichen Genehmigungsverfahren, bei Flurbereinigungsverfahren, bei Verfahren nach dem Landeswaldgesetz sowie bei Landbeschaffungs- und Schutzbereichsverfahren (siehe auch Koordinierung).