Windenergie
Windenergieanlagen erzeugen aus der kinetischen Energie des Windes elektrischen Strom. Diese, von der Einstrahlung der Sonne ausgelöste Primärenergiequelle ist unerschöpflich und bietet sich als „heimische“, d. h. von Importen unabhängige Versorgungsquelle an.
Der Ausbau der Windenergie erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen zum Natur-, Landschafts-, Immissions-, Denkmalschutz und weiteren Belangen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die räumliche Steuerung der Windenergienutzung beginnend mit der Ebene des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV). Im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des LEP IV werden landesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben gemacht, die entweder unmittelbar gelten oder Planungsaufträge an die Regionalen Planungsgemeinschaften und/oder die Träger der Flächennutzungsplanung enthalten. Dabei vollzieht sich die Steuerung in Rheinland-Pfalz als eine Art Dreiklang aus landesweit verbindlich festgelegten Ausschlussgebieten, Vorranggebieten für die Windenergienutzung in den Regionalen Raumordnungsplänen und dem Raum dazwischen, der hinsichtlich einer abschließenden räumlichen Steuerung der Bauleitplanung vorbehalten ist.
Diese Steuerung erfolgte bislang überwiegend durch entsprechende Flächennutzungsplanung, die den kommunalen Planungsträgern die Möglichkeit eröffnete die grundsätzlich im Außenbereich privilegierte Nutzung der Windenergie (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) mittels eines schlüssigen planerischen Gesamtkonzepts zu ordnen, indem die Windkraftanlagen durch Darstellung im Flächennutzungsplan auf bestimmte Standorte konzentriert wurden. Diese positive Konzentration auf bestimmte Standorte bedingte zugleich die Ausschlusswirkung einer entsprechenden Realisierung solcher Vorhaben für den übrigen Planungsraum (sog. Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).
Dieser Regelungsansatz ist ab dem Frühjahr 2023 umfassend reformiert. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG werden die Länder verpflichtet einen bestimmten Anteil der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen (sog. Flächenbeitragswert).
Hieran anknüpfend ändert sich das bauplanungsrechtliche Zulassungsregime durch die Änderung des § 249 BauGB erheblich, indem Vorhaben der Windenergienutzung i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht mehr der Systematik des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unterliegen und grundsätzlich für Bereiche außerhalb der Windenergiegebiete des WindBG und bei Erreichen der Flächenbeitragswerte entprivilegiert werden.
§ 245e BauGB normiert aber Übergangsregelungen, wonach Flächennutzungspläne ihre bisherige Steuerungswirkung in einem Übergangszeitraum nicht verlieren.
Die Ausbauziele der Bundesregierung sind u.a. festgelegt im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne der Landes- und Regionalplanung und der Bauleitpläne der Kommunen sowie im Falle eines Raumordnungsverfahrens erfolgt in einem ersten Schritt eine wichtige Einbindung der Öffentlichkeit. Je nach Größe des Vorhabens kommt es dann in dem (nachgelagerten) immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu einer weiteren Bekanntmachung und Erörterung des Vorhabens. In Zusammenarbeit mit der Landesplanung bei den Kreis- und Stadtverwaltungen wird folgende Kartenanwendung zu vorhandenen und beantragten Anlagen (nicht tagesaktuell) hier bekanntgemacht: Energieportal der SGD Nord
Einreichung von Anträgen
Anträge zur Errichtung neuer Windenergieanlagen (§ 4 BImSchG) sowie Anträge für Änderungen an bereits vorhandenen Windenergieanlagen (§§ 16, 16b BImSchG) können bei der SGD Nord sowohl digital manuell als auch digital online in elektronischer Form eingereicht werden.
Für die ein Einreichung von Anträgen digital manuell ist der nachfolgende "Formularsatz für die Genehmigung von Windkraftanlagen" zu verwenden. Die Unterlagen können nach Absprache (z.B. in einer "cloud") eingereicht werden (vgl. Merkblatt).
Bei der Eingabe digital online können entsprechende Anträge in einem OZG-Verfahren eingereicht werden. Der Zugang zum OZG-Verfahren erfolgt über den Link "Antragsformulare Online". Aktuell sind noch nicht alle Funktionalitäten verfügbar.
Es wird empfohlen, die Form der Antragsstellung im Vorfeld abzustimmen.
Ansprechpersonen
Referat 21a
Michael Wengler
Tel. 0261 120-2068
Marlene Bous
Tel. 0261 120-2951
Laufende Verfahren
Öffentliche Bekanntmachungen zu laufenden Verfahren finden Sie hier.
Aktuelle Genehmigungs-bescheide
Das Energieportal der SGD Nord ist eine Kartenanwendung, in der neben den Daten der raumbedeutsamen Energieanlagenstandorte zu den Themen Windenergie, Bioenergie, Photovoltaik, Geothermie und Wasserkraftanlagen auch die Daten aus dem Windatlas des MKUEM sowie Fachdaten des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft eingebunden sind. Im Energieportal können Sie vorhandene und beantragte Windenergieanlagen finden (nicht tagesaktuell!).
Ab dem 1. November 2024 ist ein weiteres interaktives geografisches Informationssystem verfügbar. Das digitale Flächenportal Erneuerbare Energien (FPEE) unterstützt den Ausbau der Windenergie, indem es relevante Planungsparameter bereitstellt. Die Anwenderinnen und Anwender können über ein Zeichnungselement individuelle Teilflächen erzeugen und bis auf Parzellenebene anzeigen lassen. Das Flächenportal kann somit Kommunen, regionalen Planungsgemeinschaften, Planungsbüros und allen Interessierten wertvolle Informationen und Planungshilfen liefern. Visualisiert werden auch Aussagen zu regionalen Ausbaumöglichkeiten. In Zukunft wird das Portal durch weitere Module, beispielsweise für 3D-Visualisierungen und die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, ergänzt.
Zur Förderung der Windenergie sollen die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigt, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Um die Vereinheitlichung der Verfahren zu gewährleisten, sollen einheitliche Leitlinien für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erstellt werden. Diese werden durch das vorliegende Verfahrenshandbuch herausgebracht. Das Verfahrenshandbuch ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die die verschiedenen Aspekte des Genehmigungsverfahrens beleuchten. Jeder Abschnitt enthält Informationen und Anweisungen für die verschiedenen Akteure, die dabei helfen sollen, die Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Das Verfahrenshandbuch ist in Zusammenarbeit mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen entstanden und soll regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen zu entsprechen.
Merkblätter:
Merkblatt Windenergie - Anlage A (Format DIN A 3) - nicht barrierefrei
Merkblatt Windenergie - Anlage B (Format DIN A 3) - nicht barrierefrei
Windkraftanlagen - LAI Hinweise Lärm
Windkraftanlagen - LAI-Hinweise Schattenwurf
Sonstiges:
Antragsformular nach § 31k BImSchG
Prüfpflichten an Windenergieanlagen, Staatsanzeiger 16. Nov. 2020
Windenergie - Merkblatt zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK)
Planungshinweise für Windenergieanlagen in wasserwirtschaftlichen Schutzgebieten, April 2024
Merkblatt über die Raumverträglichkeitsprüfung für Windenergieanlagen
Bei Planungen von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden.
Mit Rundschreiben vom 06.06.2024 wurde der Leitfaden „Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Rheinland-Pfalz eingeführt.
Der Leitfaden wurde seitens der LABO in Abstimmung mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erarbeitet.