Wasserrechtliche förmliche Verfahren

Wasser ist die Grundlage allen Lebens und daher ein wertvolles, schützenswertes Gut. Aus diesem Grund gilt es, dieses vor unbefugten Eingriffen durch den Menschen zu schützen und vor Zerstörung zu bewahren.

Prinzipiell bedürfen daher Maßnahmen in, an oder um ein Gewässer der Genehmigung. Eine solche wird grundsätzlich in einem formlosen Verfahren erteilt, für welches keine besonderen Bestimmungen gelten. Dabei liegt das Augenmerk darauf, das Verfahren möglichst einfach, zweckmäßig und zügig abzuwickeln.

In besonderen, durch das Gesetz oder Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Fällen ist jedoch ein förmliches Verwaltungsverfahren durchzuführen. Dabei hat sich die Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Verfahrens an strenge gesetzliche Vorgaben zu halten. Es handelt sich in diesen Fällen oftmals um komplexe und umfangreiche Vorhaben, deren Umsetzungen daher u.a. der Beteiligung anderer Fachbehörden und der Erbringung umfassender Antragsunterlagen bedürfen.

Da es sich dabei um Eingriffe in die Natur und der näheren Umgebung handelt, ist auch oftmals im Zuge des förmlichen Verfahrens eine Prüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. In diesen Fällen wird überprüft, in welcher Schwere das neue Vorhaben das Wasser, die Natur und die Umwelt beeinträchtigen könnte, um geeignete Gegenmaßnahmen, beispielsweise in Form von Auflagen, entwickeln zu können.

Ansprechpersonen

Zentralreferat
Ute Juchem
Tel. 0261 120-2536

Victoria von Biedersee
Tel. 0261 120-2579

Klaus Kälberer
Tel. 0261 120-2553

Julien Brogard
Tel. 0261 120-2526

Rechtsgrundlagen

Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen

 

Überschwemmungsgebiete

Einschränkung des Gemeingebrauchs