Diese optimiert die Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes und seiner Verordnungen, um den Schutz von Vögeln und Fischen entlang der Ahr und ihren Nebengewässern sicherzustellen und gleichzeitig eine schnelle Bauausführung zu ermöglichen. Die Handlungsempfehlung basiert auf einer ganzheitlichen Planung, die eine integrierte räumliche und zeitliche Strategie sowie vereinfachte Beurteilungskriterien umfasst. Ein Ziel der Empfehlung ist es, eine ununterbrochene Durchführung von Baumaßnahmen zu gewährleisten. Zudem sind dank einer fachkundigen Beurteilung durch die SGD Nord keine zusätzlichen Untersuchungen oder Kartierungen erforderlich. Bauträger müssen lediglich nachweisen, dass diese Beurteilung auf ihre spezifischen Baumaßnahmen zutrifft und ihre Entscheidungen bezüglich Eingriff, Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Verträglichkeit und Artenschutz dokumentieren. Zusätzlich werden bestimmte Abschnitte der Ahr identifiziert, in denen während der Brut- und Laichzeit auf Baumaßnahmen verzichtet wird, um die Bedürfnisse der Tier- und Pflanzenwelt angemessen zu berücksichtigen.
„Unsere Lösung schützt die Lebensräume im und am Gewässer, ohne den Bau neuer Projekte zu behindern. Das hilft uns, Umweltschutz und wichtige Bauvorhaben besser miteinander zu vereinbaren“, so Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord. Die Handlungsempfehlung wurde bereits der Kreisverwaltung des Kreises Ahrweiler, den betroffenen Kommunen und Vertretern der Naturschutzverbände vorgestellt. Auch ihre Vorschläge wurden berücksichtigt, um optimale Lösungen für die Lebensgemeinschaften an der Ahr zu entwickeln, die dennoch eine zügige Durchführung der wichtigen Baumaßnahmen ermöglichen und dabei die Tier und Pflanzenwelt im Blick zu haben.
Letztendlich tragen die zügig durchgeführten Arbeiten wesentlich dazu bei, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine ungestörte Entwicklung der Ahr und ihren Nebengewässern in den Siedlungsbereichen beginnen kann.
Das Konzept ist online einsehbar unter: https://s.rlp.de/lyvFn
Zum Hintergrund
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz sollten Bauarbeiten an Gewässern unter Berücksichtigung naturschutz- und fischereirechtlicher Vorgaben außerhalb der Brutzeiten geschützter Arten durchgeführt werden. Jedoch besteht die Herausforderung, dass die geplanten umfangreichen Maßnahmen aufgrund der nur kurz möglichen Bauzeit und der damit verbundenen Unterbrechungen erheblich verzögert werden könnten. Dies könnte paradoxerweise zu negativeren Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt führen, als es bei einem schnelleren, wenn auch scheinbar drastischeren Vorgehen der Fall wäre. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Gebiete durch vorangegangene Flutschäden noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium sind.