Wasserschutzgebiete

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens; eine wesentliche Aufgabe der SGD Nord liegt daher in der ökologischen Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit dem Ziel, diese für künftige Generationen nachhaltig zu sichern.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist als Instrument des vorbeugenden Grundwasserschutzes besonders geeignet, schädliche Verunreinigungen des zur öffentlichen Wasserversorgung genutzten Grundwassers zu verhindern. Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemische, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

Bislang wurden auf dem Gebiet der SGD Nord fast 1.000 Wasserschutzgebiete festgesetzt oder abgegrenzt.

Wasserschutzgebiete teilen sich i. d. R. in drei Zonen, für die, entsprechend des Schutzgebietskatalogs, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sind.

Zone I

Der Fassungsbereich soll den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglichen Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die Zone I wird i. d. R. mit einem Zaun umschlossen.

Zone II

Die engere Schutzzone soll den Schutz vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und wegen ihrer Nahe zur Fassungsanlage besonders gefährdet sind. Durch diese Zone soll hauptsachlich der Schutz vor bakteriellen Beeinträchtigungen gegeben sein. Die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage benötigt. Mit dieser Mindestverweildauer im Untergrund wird in der Regel gewährleistet, dass pathogene Mikroorganismen absterben und von den Brunnen ferngehalten werden.

Zone III

Die Schutzzone III erfasst das gesamte ober- und unterirdische Einzugsgebiet der Wasserfassungsanlage. Sofern das Einzugsgebiet weiter als 2 Kilometer von der Fassungsanlage reicht, kann eine Aufteilung in Schutzzone III A und Schutzzone III B vorgenommen werden. Die Schutzzone soll vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig.

Zu sehen ist eine Beispielkarte für Schutzgebiete.
Beispielkarte für Schutzgebiete

Festgesetzte Wasserschutzgebiete

Zu den festgesetzten Wasserschutzgebieten gelangen Sie hier.