Erkundungsmaßnahmen im Bereich des Mayener Gewerbegebietes „Am Layerhof“
Im sogenannten Mayener Grubenfeld ist über mehrere tausend Jahre hinweg Basalt abgebaut worden. Hierdurch sind unterirdische Hohlräume und Bergbauschächte entstanden, die teilweise heute noch existieren. Auch im Bereich des Mayener Gewerbegebietes „Am Layerhof“ haben solche altbergbaulichen Arbeiten stattgefunden. Seit dem Jahr 2023 wurden im Auftrag der Stadt Mayen als zuständige Trägerin für die Straßenbaulast Erkundungsbohrungen im Bereich der Straße am „Am Layerhof“ durchgeführt. In Folge der Erkundungen wurden bereits einzelne Abschnitte unter der Straße mit Pfeilern und unterirdischen Verfüllungen verstärkt.
In die Erkundungsmaßnahmen war auch das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) eingebunden, das zwischenzeitlich Bereiche identifiziert hat, die unter die Anliegergrundstücke reichen und in denen die Hohlraumstabilität näher untersucht werden muss. Einige dieser Bereiche befinden sich nur etwa 3 bis 10 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Deshalb wurde nun die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Bodenschutzbehörde tätig. Aufgrund der aktuellen Situation werden nun weitere orientierende Untersuchungen zur Erkundung im Bereich der Gewerbeflächen „Am Layerhof“, die an die gleichnamige Straße angrenzen, beauftragt. Dazu wurde bereits ein Ingenieurbüro kontaktiert, das mit der Erstellung eines Untersuchungskonzepts sowie der Begleitung möglicher Erkundungsmaßnahmen beauftragt wurde.
Weitere Fakten und Details zum Thema finden Sie im nachfolgenden FAQ.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wodurch sind die Hohlräume entstanden?
Die Hohlräume sind menschlichen Ursprungs. Im Mayener Grubenfeld wird seit Jahrtausenden Basalt abgebaut. Der Basalt ist aus einem Lavastrom entstanden, der vom Ettringer Bellerberg in Richtung Mayen geflossen ist. Aufgrund seiner feinen Porosität ist der Basalt insbesondere für den Einsatz als Mahlwerkzeug, wie Mühlsteine, geeignet. Die Gewinnung erfolgte teils in Tagebauen und teils in Tiefbauen. Die Tiefbaue entstanden insbesondere in der Zeit vom Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Was ist sonst bisher über die Hohlräume bekannt?
Je nach Alter sind die Hohlräume durch sogenannten Kleinschlag, der bei der Gewinnung der Werksteine anfiel, mehr oder weniger verfüllt. Dadurch weisen die Hohlräume heute im Vergleich zum ursprünglichen Zustand in der Regel eine geringere Höhe auf. Die Resthöhen der Hohlräume schwanken stark und betragen meist etwa 0,5 bis 10 Meter.
In Mayen handelt es sich um einen Kammer-Pfeiler-Bau. Dabei bilden natürliche Pfeiler oder stehengebliebene Wände aus Basalt das Tragwerk.
Ein typisches Merkmal des Tiefbaus im Mayener Grubenfeld ist der geringe Abstand der Hohlräume zueinander. Dieser beträgt meist nur etwa 10 bis 30 Meter.
Die Schächte sind in der Regel mit Lockermassen verfüllt. Untertage entsteht durch die zahlreichen Schüttkegel der Schachtverfüllungen ein starkes Relief. Ein Teil der Hohlräume ist durch spätere Tagebaue wieder beseitigt worden.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Im Rahmen der laufenden Erkundung der Hohlräume unter der Straße „Am Layerhof“ wurde bereits an mehreren Stellen eine nicht ausreichende Standsicherheit festgestellt. Ursache hierfür waren insbesondere sogenannte Hochbrüche, also Ausbrüche aus der Firste (Decke) der Hohlräume. An den betroffenen Stellen war dadurch der Abstand zur Straßenoberfläche teils stark reduziert. Aus diesem Grund musste die Straße in diesen Abschnitten gesperrt werden. Zudem wurden Sofortmaßnahmen zur Sicherung ergriffen.
Bei den weiteren Erkundungen wurde festgestellt, dass die Hohlräume nicht nur unter der Straße vorhanden sind, sondern auch bis unter die Nachbargrundstücke reichen. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Straßenbereich ist auch eine Prüfung der Hohlraumsituation unter den Nachbargrundstücken notwendig.
Welche Ausmaße hat das betroffene Gebiet?
Das Verdachtsgebiet im Bereich „Am Layerhof“ erstreckt sich ungefähr über 7 Hektar.
Ist das gesamte Gewerbegebiet Layer Hof betroffen?
Die Ermittlung des konkreten Ausmaßes ist ein Ziel der vorgesehenen orientierenden Untersuchungen. Die Einzelgrundstücke im Gewerbegebiet „Am Layerhof“ sind vermutlich unterschiedlich stark betroffen.
Wissen die ansässigen Unternehmen, dass es die Hohlräume gibt?
Am 10. März 2025 haben die Stadt Mayen, die SGD Nord sowie das LGB die ansässigen Unternehmen über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte informiert.
Erkundung
Wer hat welche Rolle?
Die Stadt Mayen ist die zuständige Trägerin der Straßenbaulast. Sie führt Erkundungs- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Straße „Am Layerhof“ durch.
Die SGD Nord ist die zuständige Obere Bodenschutzbehörde. Sie führt die orientierenden Untersuchungen zur Erkundung der an die Straße „Am Layerhof“ angrenzenden Privatgrundstücke durch.
Das LGB berät die SGD Nord und die Stadt Mayen als zuständige Fachbehörde.
Wo findet die Erkundung statt?
Die Erkundungsmaßnahmen im Auftrag der SGD Nord finden im Bereich der Privatgrundstücke im Gewerbegebiet „Am Layerhof“ statt.
Wann beginnt die Erkundung und wie lange dauert sie?
Die Zeitplanung beginnt, sobald ein ausführendes Bohrunternehmen beauftragt wird.
Wie läuft die Erkundung konkret ab?
Das Untersuchungskonzept des beauftragten Ingenieurbüros liegt noch nicht vor. Die SGD Nord wird sobald wie möglich über das genaue Vorgehen informieren.
Wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese?
Die Kosten für die Durchführung der orientierenden Untersuchungen werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen. Kosten für etwaige Sicherungsmaßnahmen sind grundsätzlich nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz vom Verursacher oder vom Grundstückseigentümer, bzw. dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu tragen.
Eine Abschätzung der Kosten für die Durchführung der orientierenden Untersuchungen auf den Privatgrundstücken „Am Layerhof“ ist derzeit nicht möglich, da noch kein Angebot eines Bohrunternehmens vorliegt.
Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Was erhofft man sich von der Erkundung?
Es muss sichergestellt werden, dass sichere Wohn- und Arbeitsverhältnisse bestehen. Mithilfe der Erkundung können die konkrete Ausdehnung der Hohlraumsituation sowie die daraus resultierenden Gefahren identifiziert werden.
Kann es passieren, dass bei der Erkundung herauskommt, dass nichts unternommen werden muss? Oder ist bereits klar, dass etwas passieren muss?
Zur Notwendigkeit sowie zur Art und zum Umfang konkreter Maßnahmen können derzeit noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden.
Wie ist der weitere Zeitplan nach der Erkundung?
Das weitere Vorgehen ist abhängig von den Erkundungsergebnissen, sodass hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht werden können.
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